Keine Änderung der Bauarbeitenverordnung vor 2022

Der SBV und bauenschweiz bemühen sich darum, die Revision der BauAV voranzutreiben. Trotzdem werden die neuen Bestimmungen nicht wie geplant per 1. Juli 2021 in Kraft treten. Der SBV geht davon aus, dass die neue Verordnung frühestens per 1. Januar 2022 in Kraft tritt.

 

Im Februar 2018 hat der Bund die Vorarbeiten zur Revision der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) lanciert. In diesem Rahmen wurde im Mai 2020 eine Vernehmlassung gestartet, bei der sich der Schweizerische Baumeisterverband aktiv eingebracht hat. Obwohl wir uns in diesem Dossier stets sehr engagiert haben, wissen wir nicht, ob sämtliche unserer Forderungen umgesetzt wurden. Wir sind bei den zuständigen Behörden vorstellig geworden, um dieses für unsere Branche wichtige Dossier voranzutreiben.

Trotzdem wird die neue BauAV nicht wie geplant per 1. Juli 2021 in Kraft treten. Aktuell wurde noch kein neuer Zeitplan kommuniziert. Der Schweizerische Baumeisterverband geht jedoch davon aus, dass die revidierte BauAV frühestens per 1. Januar 2022 in Kraft treten wird. Wir werden unsere Mitglieder natürlich informieren, sobald wir genauere Informationen haben. Bis dahin führen wir unser Engagement in dieser Sache fort.

Über den Autor

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Corine Fiechter

Mediensprecherin / Spezialistin Kommunikation

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