Keine Meldepflicht mehr bei vielen Bauberufen

Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2023 wurde angepasst. Für viele bisher stellenmeldepflichtige Bauberufe entfällt nächstes Jahr die Meldepflicht.

Die Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe für das Jahr 2023 wurde angepasst. Für viele bisher stellenmeldepflichtige Bauberufe entfällt nächstes Jahr die Meldepflicht.

In einer Liste der Berufsarten wird jedes Jahr festgehalten, welche Berufsarten ab 1. Januar bis 31. Dezember meldepflichtig sind. Für das Jahr 2023 entfallen viele bisher stellenmeldepflichtige Bauberufe.. So sind folgende Bauberufe für das Jahr 2023 nicht mehr meldepflichtig:

  • Baumaschinenführer/in
  • Bohrarbeiter/in
  • Gleisbauer/in, Gleisbaupraktiker/in
  • Grundbauer/in, Grundbaupraktiker/in
  • Kranführer/in
  • Mineur/in
  • Pflästerer/in, Steinsetzer/in
  • Strassenbauer/in; Strassenbaupraktiker/in
  • Tunnelfacharbeiter/in

Weitere Informationen zur Stellenmeldepflicht finden Sie auf unserem Merkblatt zur Stellenmeldepflicht 2023. Die vollständige Liste der meldepflichtigen Berufe für 2023 finden Sie auf der Webseite von arbeit.swiss.

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Vera Marfurt

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