Keine Vergabe an branchenfremde Unternehmen

Die Bauunternehmer Region Basel haben in einem Schreiben eine Gemeinde darauf hingewiesen, dass gemäss dem neuen  Beschaffungsrecht Qualität ein wichtiges Zuschlagskriterium ist. Gerade um dem hohen Qualitätsbewusstsein Rechnung zu tragen, sollen deshalb Vergaben nicht an Firmen erfolgen, die nicht dem Landesmantelvertrag für das schweizerische Bauhauptgewerbe LMV unterstellt sind.

 

In einer Gemeinde in der Nordwestschweiz bewarben sich vier renommierte regionale Bauunternehmer um einen Auftrag. Alle hatten ihren Sitz in unmittelbarer Nachbarschaft zur Gemeinde, die die Arbeiten ausgeschrieben hatte. Eine gute Ausgangslage für die Entscheidenden in besagter Gemeinde, würde man meinen. Allerdings entschieden die sich für ein Unternehmen, das nicht dem LMV-Geltungsbereich unterstellt ist. Dementsprechend ist es nicht verpflichtet, die Mindestlöhne und Spesenentschädigungen, die der LMV vorschreibt, einzuhalten. Es kann seine Arbeiten also zu anderen Ansätzen offerieren als die Mitbewerber aus dem Bauhauptgewerbe. Bloss: Der Preis ist seit der Revision des öffentlichen Beschaffungswesen nicht mehr das entscheidende Zuschlagskriterium. Stärker ins Gewicht fallen sollen Qualität und Nachhaltigkeit. Was für die Vergabe an Unternehmen aus dem Bauhauptgewerbe sprechen würde, bilden diese doch ihre Mitarbeitenden laufend weiter, was die Qualität der Ausführung steigert. Weiter können sie so unter anderem die Einhaltung von Arbeitssicherheits- und Gesundheitsauflagen sowie weiterer Vorschriften zum Schutz der Mitarbeitenden während der Bauausführung eher gewährleisten als branchenfremde Unternehmen. Alles Kriterien, die für einen Zuschlag sprechen.

 

Sektion reagierte

Die Vergabe gab unter den Baumeistern zu reden. Theodor Häner, Geschäftsführer der Bauunternehmer Region Basel, reagierte, indem er der Gemeinde einen Brief schrieb. Es ging ihm dabei weniger um das Umsatzvolumen des Auftrages, wie er betont, als vielmehr ums Prinzip sowie den klaren Erwartungen seitens der Baumeister an öffentliche Auftraggeber. Es sei für die Gemeindebehörden mit ihrer Bauabteilung sehr einfach, herauszufinden, ob ein offerierendes Unternehmen die Eignungskriterien als branchenzugehörig erfülle oder nicht. Häner verweist dabei auf die «ISAB-Plattform», auf der neben den Unternehmen des Bauhauptgewerbes auch Firmen zwölf weiterer Handwerkbranchen aufgeführt sind. Die «ISAB-Plattform» hält fest, welchem GAV oder LMV die Firmen zugeordnet sind. So können die Behörden in einem Kontrollcheck ermitteln, ob ein Unternehmen die Voraussetzungen für eine Vergabe erfüllt oder nicht. «Konkret bedeutet das, dass ein branchenfremder Anbieter bauhauptgewerblicher Leistungen, der in ISAB nicht unter der Rubrik Bauhauptgewerbe erscheint, von den Vergabebehörden gar nicht erst zur Angebotseinreichung eingeladen werden soll. Geschweige, dass er den Zuschlag für einen solchen Auftrag erhält», spricht Häner Klartext. Die Berücksichtigung dieses sehr einfachen «Good Governance-Anliegens» entspricht in seinem Erachten klar der Zielrichtung der neuen Beschaffungsphilosophie, die ja eine stärkere Berücksichtigung von Nachhaltigkeit und Qualität im öffentlichen Auftragwesen fordert. «Der vielbeschworene Paradigmenwechsel im öffentlichen Beschaffungswesen kann nur erfolgen, wenn dem unfairen Preiswettbewerb, der dadurch entsteht, dass Anbieter tiefere Löhne zahlen, der Riegel geschoben wird», ist er überzeugt.

Fazit: Es wird noch manche Schulung nötig sein, bis die neuen Submissionsgrundsätze auch bei den Gemeinden angekommen sind.

Über den Autor

pic

Susanna Vanek

Redaktorin / Spezialistin Kommunikation

[email protected]

Artikel teilen