Klage gegen Warnstreik: Verhalten der Gewerkschaften unter Beobachtung Dienstag, 1.11.2022 | 17:10 Schweizerischer Baumeisterverband LMV Klage gegen Warnstreik: Verhalten der Gewerkschaften unter Beobachtung Der Schweizerische Baumeisterverband hat am 26. Oktober 2022 zusammen mit seiner Genfer Sektion wegen den expliziten Aufrufen zum unzulässigen Warnstreik und den am 7. und 8. November 2022 im Kanton Genf geplanten Streiktagen Klage eingereicht. Am 31. Oktober 2022 wurde diese Klage aus rein formalen Gründen vom Schiedsgericht abgewiesen, ohne materiell darauf einzutreten. Der SBV appelliert erneut an Unia und Syna, als Verhandlungspartner ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitgliedern wahrzunehmen. Mit Aufrufen zu Protesten und Streiks machen sie das Gegenteil und untergraben die Wertigkeit des LMV. Der SBV bedauert diese verpasste Chance zum Dialog. Der Schweizerische Baumeisterverband hat die Entscheidung der Kammer für kollektive Arbeitsbeziehungen (CRCT) vom 31. Oktober 2022 zur Kenntnis genommen, die auf die Klage – ausschliesslich aus formellen Gründen – nicht eingetreten ist. Die Instanz hat also inhaltlich nicht geprüft, ob der Streikaufruf der Gewerkschaften gegen die Friedenspflicht verstösst. Der SBV ist weiterhin davon überzeugt, dass der Streikaufruf nicht zulässig ist. Der SBV sucht weiterhin die Aufrechterhaltung eines konstruktiven Dialogs auf schweizerischer Ebene, den die Gewerkschaften hartnäckig zu behindern versuchen. Aus diesem Grund hat der SBV ein Treffen mit den Genfer Gewerkschaften unter der Schirmherrschaft einer öffentlichen Schlichtungsbehörde in Genf angefragt. Mit dem heutigen Nichteintretensentscheid wurde die Chance für einen Dialog verpasst. Unabhängig von diesem Ergebnis wird das Verhalten der Gewerkschaften bleibende Spuren hinterlassen und wirft Fragen nach der Wertigkeit der Friedenspflicht des LMV auf. Der SBV äussert hiermit weiterhin sein Unverständnis über die in allen Landesteilen stattfindende Mobilisierung zu Gewerkschaftsaktionen. Wer ernsthaft an einem neuen Vertrag interessiert ist und keinen vertragslosen Zustand will, verletzt nicht bewusst und willentlich die geltenden vertraglichen Bestimmungen. Baustellenbesuche während der Arbeitszeit, Umfragen sowie Proteste und Streiks im Tessin, in der Westschweiz und in der Deutschschweiz sind Verstösse gegen die von den Sozialpartnern vertraglich vereinbarte absolute Friedenspflicht. Aus diesem Grund wird der SBV die seitens der Gewerkschaften angekündigten Protest- und Warnstreikwelle genau beobachten und je nach Verlauf die Möglichkeit einer nationalen Klage prüfen. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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