Kreislaufwirtschaft: Gesetzesänderungen für das Bauwesen ab 2025 weitgehend in Kraft Freitag, 13.12.2024 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 Umwelt & Nachhaltigkeit Kreislaufwirtschaft: Gesetzesänderungen für das Bauwesen ab 2025 weitgehend in Kraft In einer externen Mitteilung vom 13. November kündigt das Bundesamt für Umwelt BAFU an, dass der Bundesrat die meisten dieser neuen Bestimmungen im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» am 1. Januar eingeführt sehen möchte. Die parlamentarische Initiative «Schweizer Kreislaufwirtschaft stärken» wurde am 15. März 2024 von den eidgenössischen Räten verabschiedet. Nun werden viele der daraus enthaltenen Vorschläge bereits mit dem Jahreswechsel in Kraft treten. Laut einer am 13. November veröffentlichten Mitteilung des Bundesamtes für Umwelt BAFU schafft die revidierte Fassung dieser Bestimmungen, die sowohl zum Umweltschutzgesetz als auch zum Energiegesetz oder zum Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen gehören, «einen übergeordneten gesetzlichen Rahmen für die Stärkung der Kreislaufwirtschaft in der Schweiz».Das Amt führt weiter aus, dass das Ziel darin bestehe, «einerseits die Umweltbelastungen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren und andererseits die Wettbewerbsfähigkeit und Versorgungssicherheit der Schweizer Wirtschaft zu steigern.» Schliesslich sollen den Schweizer Unternehmen Geschäftsfelder mit neuen Möglichkeiten zur Wertschöpfung eröffnet werden.Laut BAFU sind nun «die wichtigsten Grundsätze der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung gesetzlich verankert», wobei eine dieser Grundlagen durch den Vorrang des Recyclings vor der Verbrennung definiert wird. Infolge dieser Änderungen «erhalten die Kantone im Baubereich den Auftrag, Grenzwerte für die graue Energie bei Neubauten und bei wesentlichen Erneuerungen bestehender Gebäude festzulegen», heisst es in der Medienmitteilung. «Dadurch sollen Anreize für umweltschonende Bauweisen entstehen», heisst es weiter. Der Bundesrat hat nun die Kompetenz, Anforderungen an das ressourcenschonende Bauen zu stellen. Laut der Medienmitteilung soll der Bund insbesondere in Bezug auf seine Bauten eine Vorbildrolle einnehmen, wobei alle diese Massnahmen den Bund, die Kantone und die Unternehmen dazu ermutigen, «enger an der Stärkung der Kreislaufwirtschaft und der Ressourcenschonung zusammenzuarbeiten.» Die für einen Teil dieser Änderungen unerlässlichen Ausführungsbestimmungen wird der Bundesrat in die Vernehmlassung schicken. Über den Autor Pascal Gysel [email protected] Artikel teilen
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