Kurzarbeitsentschädigung (KAE)

In einem für die Unternehmer erfreulichen Entscheid korrigiert das Bundesgericht das summarische Verfahren

Das Bundesgericht hat vor Kurzem ein mit Spannung erwartetes Urteil publiziert bezüglich KAE, das wir bereits in unserer Mitgliederinformation vom 17. Dezember 2021 thematisiert haben.

 

 

Seit dem Beginn der Pandemie wird die Höhe der KAE von den Arbeitslosenkassen in einem vereinfachten, summarischen Verfahren ermittelt. Gegen dieses Vorgehen, insbesondere die Berechnung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen, wurde beim Bundesgericht Beschwerde eingereicht. In seinem Urteil hält das Bundesgericht fest, dass die Berechnung der Ferien- und Feiertagsentschädigungen im summarischen Verfahren gegen das Gesetz verstösst und daher rückwirkend angepasst werden muss.

Zum jetzigen Zeitpunkt ist unklar, wie das SECO dieses Urteil implementieren wird. Uns wurde jedoch mitgeteilt, dass genauere Informationen zu den Einzelheiten der Umsetzung dieses Urteils im ersten Quartal 2022 erwartet werden können. Auf Empfehlung des Schweizerischen Arbeitgeberverbands raten wir den Unternehmen, die seit 2020 KAE bezogen haben oder weiterhin KAE beziehen, sich bei den Arbeitslosenkassen zu melden, um sicherzustellen, dass die bezogenen Leistungen nach oben korrigiert werden. Dazu finden Sie einen Musterbrief, den Sie nach Ihren Bedürfnissen anpassen und der zuständigen Arbeitslosenkasse per A-Post oder Einschreiben zustellen können. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Vielzahl an Briefen, die bei den Arbeitslosenkassen diesbezüglich eingehen werden, nicht mit einer raschen Antwort gerechnet werden kann.

Die Briefvorlage ist für SBV-Mitglieder hier verfügbar.

Bei weiteren Fragen ist der Rechtsdienst SBV gerne für Sie da:

[email protected] / Tel. 058 360 76 76

 

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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