LMV 2023-2025: Was müssen Baumeister nun beachten? Mittwoch, 14.12.2022 | 14:56 Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht LMV 2023-2025: Was müssen Baumeister nun beachten? Die Verhandlungsdelegation des Schweizerischen Baumeisterverbands SBV und der Gewerkschaften Unia und Syna haben sich am 29. November 2022 auf ein Ergebnis geeinigt. Der neue Landesmantelvertrag wird für drei Jahre abgeschlossen. Die Delegierten der beiden Gewerkschaften haben am 10. Dezember 2022 dem Verhandlungsergebnis zugestimmt. Dieses muss nun noch von den Delegierten des SBV am 13. Januar 2023 genehmigt werden. Was sind die wichtigsten Änderungen und was gilt es für Baumeister zu beachten? Checkliste und Erläuterungen zur Vereinbarung über den LMV Einen Überblick über die relevantesten Änderungen mit Erläuterungen sowie einer Checkliste zum LMV 2023 finden Sie in folgendem Dokument (Link). Dieses Dokument dient dazu, Ihnen nebst dem Zusatzvereinbarungstext einen Überblick über die Umsetzungsmassnahmen für Ihr Unternehmen zu verschaffen. Die Checkliste ist auf den letzten zwei Seiten nochmals zusammengefasst. Häufig gestellte Fragen zu Lohnerhöhungen (FAQ) Die Effektivlöhne werden per 1. Januar 2023 um 150 Franken und die Mindestlöhne um 100 Franken erhöht. Da aktuell diverse Spezialfragen zu den Voraussetzungen der Lohnerhöhungen bestehen, haben wir für Sie die wichtigsten Fragen gesammelt und im Sinne eines FAQ zusammengefasst (Link). Zusatzvereinbarung zum LMV (LMV 2023-2025) und Anhänge Die Zusatzvereinbarung zum LMV respektive die Änderungen des LMV 2023 sind nun auf der Website des SBV (Link) hochgeladen und einsehbar. Sie finden in diesem Dokument auch den Anhang II mit den Tabellen der neuen Basislöhne per 1. Januar 2023 sowie den Anhang III mit der Übersicht über die Anwendung der Vollversetzung im Untertagbau. Gelten die Anpassungen des LMV auch für Poliere und Werkmeister? Nein. Poliere und Werkmeister sind vom Geltungsbereich des LMV ausgenommen. Allerdings finden im Nachgang zu den LMV Verhandlungen Baukaderverhandlungen statt. Im Rahmen der Verhandlungen wird über Nachvollzug der LMV-Bestimmungen sowie über Löhne diskutiert. Die nächsten Verhandlungsrunden finden im Dezember 2022 und Januar 2023 statt. Sollten sich Änderungen am Baukadervertrag ergeben, werden wir Sie schnellstmöglich informieren. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Rechtsdienst SBV selbstverständlich gerne zur Verfügung: Hotline: 058 360 76 76, [email protected] Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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