LMV-konforme Berechnungsmethoden bei Lohnfortzahlung wegen Krankheit

Die SVK hat einen Entscheid zur Berechnung des Tagesverdienstes bei Krankheit veröffentlicht. Danach gelten vier Berechnungsmethoden als gleichwertig und LMV-konform. Wichtig ist, dass sich ein Arbeitgeber dauerhaft auf eine Methode festlegen muss.

Die Schweizerische Paritätische Vollzugskommission Bauhauptgewerbe (SVK) hat einen Entscheid zur Berechnung des Tagesverdienstes bei Krankheit veröffentlicht. Danach gelten vier Berechnungsmethoden als gleichwertig und LMV-konform. Wichtig ist, dass sich ein Arbeitgeber dauerhaft auf eine Methode festlegen muss. SBV-Mitglieder sind aufgefordert, ihre aktuelle Berechnungsmethode auf LMV-Konformität hin zu prüfen.

Die SVK entscheidet über generelle Auslegungsfragen des LMV und über Fragen von gesamtschweizerischer Bedeutung. Die SVK ist paritätisch organisiert und setzt sich aus Vertretern der Arbeitgeber (SBV) sowie Arbeitnehmer (Unia, Syna) zusammen.

Für die Lohnfortzahlung wegen Krankheit muss der Arbeitgeber in der Wartezeit von maximal 30 Tagen und für den Karenztag den Tagesverdienst berechnen. Der Entscheid der SVK zu den Berechnungsmethoden wurde paritätisch, das heisst von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretern gemeinsam gefällt. Der SBV hat sich dafür eingesetzt, dass dieser Entscheid, der den lokalen Paritätischen Kommissionen bereits im Jahre 2019 kommuniziert worden war, nun auch in der Bibliothek auf der SVK-Homepage veröffentlicht wird. Damit wird Rechtssicherheit geschaffen. Die vier Berechnungsmethoden sind bezüglich Tagesverdienst bei Lohnfortzahlung wegen Krankheit gleichwertig und LMV-konform. Wichtig ist, dass sich ein Arbeitgeber für eine bestimmte Methode entscheidet und diese dauerhaft und für sämtliche Arbeitnehmenden anwendet. Der Entscheid und Berechnungsbeispiele sind online zugänglich.

Gerne weist der Rechtsdienst SBV darauf hin, dass die SVK eine öffentliche Bibliothek von Leitentscheiden zum LMV bietet. Diese Entscheide wurden paritätisch durch den Vorstand der SVK gefällt. Die Bibliothek umfasst insbesondere Dokumente zur Auslegung des LMV sowie zum Vollzug im Allgemeinen. Die Bibliothek der SVK finden Sie online.

Bei Fragen oder Unklarheiten hilft Ihnen die Online-Rechtsberatung des SBV weiter.

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Mirjam Trottmann

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