LMV per 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich erklärt Auf Antrag der Sozialpartner hat der Bundesrat Anfang April die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe (Wiederinkraftsetzung und Änderungen vom 6. April 2023) verabschiedet. Montag, 8.5.2023 | 14:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Arbeitgeberpolitik LMV per 1. Mai 2023 allgemeinverbindlich erklärt Auf Antrag der Sozialpartner hat der Bundesrat Anfang April die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des Landesmantelvertrags (LMV) für das Bauhauptgewerbe (Wiederinkraftsetzung und Änderungen vom 6. April 2023) verabschiedet. Damit wird der Geltungsbereich der zwischen dem SBV und den Gewerkschaften Unia und Syna ausgehandelten Vereinbarungen auf alle Arbeitnehmenden und Arbeitgeber des Bauhauptgewerbes in der Schweiz ausgedehnt. Die AVE stellt gleich lange Spiesse für alle Baufirmen sicher und verhindert Lohndumping. Der Bundesratsbeschluss tritt am 1. Mai 2023 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2025. Weitere Informationen Weitere Informationen zum LMV sind online verfügbar. Für weitere Auskünfte steht Ihnen der Rechtsdienst SBV via Online-Portal, E-Mail [email protected] oder Hotline 058 360 76 76 gerne zur Verfügung. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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