Lösungen für den schnelleren Wohnungsbau

Zu viele Nicht-Betroffene können aus zu vielen vorgeschobenen Gründen Einsprachen einlegen - dies muss korrigiert werden. Andere Massnahmen zur Eindämmung von Einsprachen wie etwa eine Kostenauferlegung sind hingegen unter Experten umstritten.


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Einsprachegründe und Rekursinstanzen reduzieren

Einsprachen und Rekurse werden von Experten oft als bedeutsames Hindernis beim Wohnungsbau genannt. Bei den ersten vier Massnahmen dagegen, sind sich 70% bis 85% der Experten sicher, dass sie den Bewilligungsprozess (deutlich) beschleunigen würden. Die wirksamste Massnahme wäre, die möglichen Gründe für Einsprachen wieder auf bauliche Themen von hoher Relevanz zu beschränken. Ferner sollten Faktoren, die bereits durch qualitätssichernde Verfahren wie etwa die städtebauliche Einordung geprüft wurden, für Einsprachen keine Grundlage mehr bieten. Eine Triage sollte offensichtlich missbräuchliche von komplexen, möglicherweise berechtigten Einsprachen trennen und eine schnelle Bewilligung ermöglichen. Der vierte Lösungsansatz geht darauf ein, dass insgesamt bis zu drei Rekursinstanzen angerufen werden können – deren Anzahl sollte auf zwei reduziert werden.


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Schadensersatz wegen Bauverzögerung am schlagkräftigsten

Die Experten glauben, dass missbräuchliche Einsprachen am stärksten reduziert werden könnten, wenn die Einsprechenden Schadensersatz für die Bauverzögerung leisten müssten. Auch bei der Einschränkung der beschwerdeberechtigten Personen und der Verknüpfung von Einsprachen mit gewissen Kosten sind sich die Experten  (Bauherren & Entwickler, Juristen sowie Gemeinden und Kantone ) weitgehend einig. Die Bauherren und Entwickler schätzen die Wirkung aller Massnahmen jedoch weit grösser ein als die Juristen und Behörden. Juristen und Gemeinden sowie Kantone warnen sogar vor kontraproduktiven Wirkungen, wenn die Namen der Einsprechenden veröffentlicht oder der Umwelt- und Landschaftsschutz gelockert würden. Politisch wird bereits eine gewisse Kostenbeteiligung für Einsprechende geprüft. Bauherren und Gemeinden sind weitgehend von der hohen positiven Wirkung von einer solchen Massnahme überzeugt. Die Juristen sind hingegen gespalten. 44% von ihnen glauben an eine hohe positive Wirkung, 21% befürchten hingegen eine kontraproduktive Wirkung. Vielleicht würden damit die Konflikte lediglich auf eine höhere gerichtliche Ebene verlagert.


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Keine Einigkeit, wie teuer missbräuchliche Einsprachen sein sollten

Missbräuchliche Einsprachen sollen ein Bauprojekt möglichst lange verhindern, auch wenn von Anfang an klar ist, dass sie nicht zum Erfolg führen werden. Man könnte daher ein “Preisschild” an Einsprachen hängen, damit dieser Missbrauch ein Ende findet. Die Kostenauferlegung ist aber per se schon unter Juristen umstritten. Fragt man nach der angemessenen Höhe, so sind sich die Experten recht uneins. Unter den befragten Bauherren sowie Entwicklern rangieren die meisten Vorschläge zwischen 5’000 und 25’000 Franken, im Schnitt würden sie rund 20’000 Franken empfehlen. Baufirmen / Architekten, Juristen sowie die Verwaltung sehen hingegen im Schnitt nur 5’000 bzw. 10’000 Franken vor. In jeder Gruppe plädieren manche Experten sogar für Kosten von 50’000 Franken oder mehr. Die Politik müsste hier einen angemessenen Mittelweg finden, damit missbräuchliche Einsprachen tatsächlich verhindert werden, ohne dass Einsprechende mit berechtigtem Einsprachegrund von zu hohen Kosten abgeschreckt werden.


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Bauherren wollen mehr Automatisierung, Juristen und Verwaltung mehr Ressourcen

Zwischen 70% und 90% der Expertengruppen fordern mehr Ressourcen für die Bewilligungsstellen und Rekursinstanzen, damit sie die schiere Flut an Gesuchen, Einsprachen und Rekursen schneller bewältigen können. Der SBV ist hingegen der Ansicht, dass die Anforderungen und Prozesse schlanker gehalten werden sollten, damit kein Ressourcenausbau notwendig ist. Zwischen 60% und 75% der Experten, je nach Gruppe, scheint dem SBV zuzustimmen. Sie fordern die Digitalisierung der Bewilligungsprozesse sowie eine automatische Prüfung von technischen Normen. Spannend sind noch zwei weitere Aspekte: Die meisten Bauherren wünschen sich nur einen Ansprechpartner bei der öffentlichen Verwaltung. Die unterschiedlichen Fachstellen soll sich untereinander verbindlich abstimmen, anstatt dass sich der Bauherr mit jeder Verwaltungseinheit einzeln absprechen muss. Bei der Verwaltung ist die Zustimmungsquote zu dieser Idee deutlich geringer. Ähnlich der Fall bei den schlankeren Anforderungen an Baugesuche: die Bauherren wünschen sie sich, die Juristen wollen davon nichts wissen. Während 80% der Wohnungsproduzenten die automatische Baubewilligung nach Ablauf einer Frist als erfolgsversprechend betrachten, sind es bei den Juristen und der öffentlichen Verwaltung nur die Hälfte. Viele unter den letzteren befürchtet gar eine Verlängerung der Bewilligungsdauer, möglicherweise weil Rekurse zur genauen Überprüfung drohen.

Über den Autor

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Luiza Maria Maniera

lmaniera@baumeister.ch

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