Lohngleichheitsanalyse bis Ende Juni 21 durchführen!

Grössere Unternehmen sind verpflichtet, die Löhne ihrer männlichen und weiblichen Beschäftigten auf Diskriminierung zu prüfen. Dies seit Juli 2020 innert eines Jahres, die Frist für die Durchführung der Lohngleichheitsanalyse läuft am 30. Juni 2021 ab. 

 

Bis am 30. Juni 2021 sind alle Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten verpflichtet, eine Lohngleichheitsanalyse innerhalb eines Jahres durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen des Bauhauptgewerbes. Damit soll geprüft werden, ob eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vorliegt.

Vorgehen  

Das Unternehmen kann einen externen Dienstleister, etwa eine Personalagentur, mit der Analyse beauftragen, oder es kann die Analyse selbst durchführen. Dazu hat der Bund das sogenannte Logib-Tool bereitgestellt1. Logib besteht aus zwei Excel-Dateien. In die erste Datei muss das Unternehmen 16 Faktoren eintragen, und zwar für jeden Beschäftigten einzeln.

Die zweite Datei analysiert die eingegebenen Daten auf Knopfdruck. Als Ergebnis erhält das Unternehmen eine Übersicht, wieviel Prozent des Lohnunterschieds zwischen seinen weiblichen und männlichen Beschäftigten aus statistischer Sicht nicht erklärt werden kann. Liegt eine «unerklärbare» Lohndifferenz von mindestens 5% und ist sie statistisch signifikant, so gilt das Unternehmen in den Augen des Bunds de facto als diskriminierend und es muss die Analyse ein Jahr später wiederholen.

Das Ergebnis muss das Unternehmen von einem unabhängigen Revisor oder einer Gewerkschaft innerhalb eines Jahres nach Durchführung der Lohngleichheitsanalyse bestätigen lassen. Auch muss das Unternehmen das Ergebnis seinen Beschäftigten schriftlich mitteilen.

Erste Erkenntnisse 

Logib kann in der Anwendung sehr aufwendig sein und kann unerwünschte und falsche Effekte zeigen die fälschlicherweise zu einer Lohndiskriminierung führen können. Folgender Fall ist uns bekannt: Der Baubetrieb Muster AG hat die Lohngleichheitsanalyse von einem offiziellen Provider durchgeführt, das Resultat der Analyse zeigte eine signifikante Lohndiskriminierung auf. Der Betrieb hat in einem zweiten Schritt von einem neutralen Dritten eine Plausibilitätskontrolle durchführen lassen, und das Resultat änderte sich signifikant. Durch das negative Resultat hat die Muster AG mühe Aufträge im Submissionsverfahren zu erhalten und muss nun aufwändig gegenüber den Behörden belegen, dass keine Lohndikriminierung besteht.

Es ist daher wichtig die Parameter überlegt zu definieren und sich für die Plausibilitätskontrolle einen versierten Partner zu beauftragen.

Unterstützung durch den SBV 

Die Lohngleichheitsanalyse ist komplex. So stellt der Bund für sein Logib-Tool eine 77-seitige Wegleitung bereit. Es stellen sich auch diverse operative Fragen, wie etwa: Muss die Analyse für das gesamte Unternehmen oder für seine Filialen einzeln durchgeführt werden? Muss eine Baufirma in seiner Analyse ausgeliehene Temporärbeschäftigte berücksichtigen?

Daher hat der Rechtsdienst des SBV ein Merkblatt erstellt, das seinen Mitglieder Hilfestellung bietet. Es findet sich zum Herunterladen auf der Website des SBV.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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