Lohngleichheitsanalyse: Verdienen alle, was sie verdienen?

Grössere Unternehmen sind verpflichtet, die Löhne ihrer männlichen und weiblichen Beschäftigten auf Diskriminierung zu prüfen. Dies muss ab Juli 2020 innerhalb eines Jahres vollzogen werden.

Frauen und Männer erhalten häufig unterschiedliche Löhne. Die Lohndifferenz ist zumeist erklärbar durch Faktoren wie die berufliche Stellung, Alter, Berufserfahrung, Bildungsabschluss, Arbeitspensum, Arbeitsort, usw. Ist die Lohndifferenz nicht durch solche Faktoren erklärbar, erheben manche den Verdacht der Lohndiskriminierung.

Deshalb wurde das Schweizer Gleichstellungsgesetz geändert und Unternehmen mit mindestens 100 Beschäftigten per 1. Juli 2020 verpflichtet, innerhalb eines Jahres eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen. Dies gilt ebenfalls für Unternehmen des Bauhauptgewerbes. Damit soll geprüft werden, ob eine geschlechtsbezogene Diskriminierung vorliegt.

Vorgehen

Das Unternehmen kann einen externen Dienstleister, etwa eine Personalagentur, mit der Analyse beauftragen, oder es kann die Analyse selbst durchführen. Dazu hat der Bund das sogenannte Logib-Tool bereitgestellt. Logib besteht aus zwei Excel-Dateien. In die erste Datei muss das Unternehmen 16 Faktoren eintragen, und zwar für jeden Beschäftigten einzeln.

Die zweite Datei analysiert die eingegebenen Daten auf Knopfdruck. Für die Analyse wird eine sogenannte Multiple Regression verwendet, eine Standardmethode in den Wirtschaftswissenschaften. Als Ergebnis erhält das Unternehmen eine Übersicht, welcher prozentuale Anteil des Lohnunterschieds zwischen seinen weiblichen und männlichen Beschäftigten aus statistischer Sicht nicht erklärt werden kann. Liegt eine sogenannt «unerklärbare» Lohndifferenz von mindestens 5% vor und ist sie statistisch signifikant, so gilt das Unternehmen in den Augen des Bunds de facto als diskriminierend und es muss die Analyse ein Jahr später wiederholen.

Das Ergebnis muss das Unternehmen von einem unabhängigen Revisor oder einer Gewerkschaft bestätigen lassen. Auch muss das Unternehmen das Ergebnis seinen Beschäftigten schriftlich mitteilen.

Unterstützung durch den SBV

Die Lohngleichheitsanalyse ist komplex. So stellt der Bund für sein Logib-Tool eine 77-seitige Wegleitung bereit. Es stellen sich auch diverse Fragen, wie etwa: Muss die Analyse für das gesamte Unternehmen oder für seine Filialen einzeln durchgeführt werden? Muss eine Baufirma in seiner Analyse ausgeliehene Temporärbeschäftigte berücksichtigen?

Der Rechtsdienst des SBV hat deshalb ein Merkblatt erstellt, das eine mögliche Hilfestellung bietet. Es findet sich zum Herunterladen auf der Website des SBV.

Der SBV führt jedes Jahr eine eigene Lohnerhebung durch, um die Effektivlöhne des LMV-Personals zu bestimmen. Diese SBV-Lohnerhebung hat nichts mit der Lohnunterschiedsanalyse des Bunds zu tun.

Um aber seinen Mitgliedern Aufwand zu ersparen, bietet der SBV seinen Mitgliedern an, dass sie ihm die Daten aus der Lohnanalyse (zum Beispiel die Logib-Exceldatei) zustellen können anstatt die SBV-eigene Excelvorlage auszufüllen. Die Daten werden vertraulich behandelt, und sie werden nicht weiter kommuniziert. Nur jene Faktoren, die auch schon früher für die Lohnerhebung verwendet wurden, fliessen auch dieses Jahr wieder ein. Damit bleibt die Lohnerhebung über die Zeit vergleichbar. Weitere Informationen finden Sie ab Juli auf der Website des SBV.

Martin Maniera

Merkblatt des SBV-Rechtsdienstes (für Mitglieder): Download

Logib-Tool: Download und Wegleitung

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

[email protected]

Artikel teilen