Massenselbsttests: Der SBV ruft die Kantone auf, die Theorie in die Praxis umsetzen

Als wahrer Schweizer Pionier wendet der Kanton Graubünden bereits erfolgreich ein Massentestkonzept an und stellt den Datenaustausch mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) sicher. De facto setzt bereits die Hälfte der Graubündner Mitglieder des SBV seit einem Monat auf dieses Konzept und die Erfahrung zeigt, dass dies funktioniert. Denn diese Massentests ermöglichen, je nach Fall, die Vermeidung von Quarantänen oder die Lockerung der Quarantänepflicht.

 

So müssen sich Kontaktpersonen, d. h. Mitarbeitende, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten, nicht in Quarantäne begeben und können ihre Arbeit fortsetzen, sofern sie täglich im Rahmen von Unternehmenstests negativ getestet werden. Zudem sind die Mitarbeitenden von Graubündner Unternehmen, die das Massentestkonzept anwenden, nicht verpflichtet, sich bei der Rückkehr aus einer durch das BAG als Risikogebiet eingestuften Region in Quarantäne zu begeben. Ausländische Arbeitskräfte, die in die Schweiz einreisen, um dort einer Arbeit nachzugehen, können ebenfalls eine Quarantänelockerung beantragen und die Arbeit sogar unmittelbar aufnehmen, sofern der Arbeitgeber damit einverstanden ist und sie sich täglich und sieben aufeinanderfolgende Arbeitstage negativ testen lassen.

Vom Konzept zur Umsetzung

Laut BAG haben bereits 22 Kantone ein Schnelltestkonzept vorgelegt. Bisher hat jedoch, abgesehen von Graubünden, noch kein Kanton ein optimales Konzept für Baustellen wirklich umgesetzt. Daher ruft der Schweizerischer Baumeisterverband die Kantone auf, die von ihnen entwickelten Testkonzepte umzusetzen oder auch in ihrem Kanton das in Graubünden bereits bewährte Konzept anzuwenden. Die Graubündner Behörden sind bereit, das Gesamtkonzept sowie die zugehörigen Unterlagen kostenlos allen anderen Kantonen zur Verfügung zu stellen. Zudem steht die Graubündner Sektion des SBV für sämtliche Fragen zur Umsetzung des Testkonzepts zur Verfügung und fungiert bei Bedarf als vermittelnde Instanz mit den Graubündner Behörden.

Kurz- und langfristige Lockerungen möglich

Mit den massentauglichen Schnelldiagnosetests steht nun ein neues Instrument im Kampf gegen die Verbreitung des Coronavirus zur Verfügung. Dieses äusserst effiziente Instrument lässt sich schnell einsetzen und würde es in einigen Fällen sofort ermöglichen, eine Quarantänepflicht zu vermeiden oder zu lockern – ein besonders wichtiger Aspekt im Bauwesen, in dem Telearbeit oftmals nicht möglich ist.

Langfristig wären weitere Lockerungen denkbar, wie beispielsweise der Verzicht auf Abstandsregeln auf den Baustellen im Aussenbereich und in belüfteten Innenräumen von im Bau befindlichen Gebäuden. Zudem könnte auf die Maskenpflicht in Innenräumen verzichtet werden, insbesondere in den Pausen- und Aufenthaltsbereichen, die ausschliesslich von negativ getesteten Teams genutzt werden würden.

Durch diese Lockerungen wäre es dem Bauwesen möglich, die äusserst kostspieligen Einschränkungen, die den Alltag auf den Baustellen erheblich erschweren, zu begrenzen.

Das Coronavirus wird uns noch eine gewisse Zeit begleiten. Die Gesundheit der Mitarbeitenden und des Unternehmens im Allgemeinen bleibt absolute Priorität. In grossem Umfang eingesetzte Massentests können entscheidend dazu beitragen und ermöglichen es gleichzeitig, wieder eine gewisse Normalität auf den Baustellen herzustellen. Auf diese Weise kann das Bauwesen auch weiterhin als wichtiger Pfeiler der Schweizer Wirtschaft fungieren. Dazu ist es erforderlich, die kantonalen Schnelltestkonzepte in der gesamten Schweiz in die Realität umzusetzen. Unternehmer, Sektionen, Geschäftsführer oder Mitarbeitende: Wir alle müssen uns gemeinsam dafür einsetzen, dass unsere kantonalen Regierungen die Theorie in die Praxis umsetzen.

 

Über den Autor

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Corine Fiechter

Mediensprecherin / Spezialistin Kommunikation

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