Materialtransporte mit dem Turmdrehkran für Lieferanten und Drittfirmen

In vielen Fällen sind Lieferanten und Drittfirmen beim Transport von Lasten auf der Baustelle involviert. Kranführerinnen und Kranführer tragen auch in diesen Fällen die Verantwortung, dass Lasten sicher transportiert werden.

In vielen Fällen sind Mitarbeitende und Anschlagmittel von Lieferanten und Drittfirmen beim Transport von Lasten auf der Baustelle involviert. Kranführerinnen und Kranführer tragen auch in diesen Fällen die Verantwortung, dass Lasten sicher transportiert werden. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Transportprozess auch mit Dritten genau zu regeln.

Der Turmdrehkran ist das Mass aller Dinge, wenn es darum geht, auf der Baustelle schwere Lasten von einem Ort zum anderen zu transportieren. Der Baumeisterbetrieb kennt seine Mitarbeitenden und setzt diese gemäss deren Qualifikationen ein. So stellt er sicher, dass nur Mitarbeitende im Lastentransport involviert sind, welche dafür ausgebildet sind. Was aber, wenn ein Lieferant oder eine Drittfirma Material auf die Baustelle liefert und mit dem Turmdrehkran transportieren will?

Kranführer/innen sind verantwortlich, dass die am Kran angeschlagenen Lasten sicher transportiert werden. Um dieser Verpflichtung nachzukommen, sind sie darauf angewiesen, dass Lasten korrekt gesichert und nur durch Personen angeschlagen werden, die dafür ausgebildet sind.

Das Zusammenspiel mit Lieferanten und Drittfirmen muss klar geregelt werden. Folgende Punkte sind dabei zu klären:

  • Wer schlägt die Last am Kran an?
  • Wer kommuniziert mit dem/der Kranführer/in?
  • Was passiert mit Anschlagmitteln, welche vom Lieferanten mit dem Material mitgeliefert werden?

 

Wie der Prozess gestaltet wird, bleibt am Ende jedem Betrieb selbst überlassen. Dennoch gibt es Punkte, die für einen sicheren Lastentransport beachtet werden sollten. Idealerweise schlägt der Baumeister die Last mit seiner/m eigenen Anschläger/in an. Diese kenne sich und sind in der Zusammenarbeit bereits gewohnt. Bei komplexen Ladungen kann es jedoch sinnvoll sein, dass der Lieferant oder die Drittfirma die Last selbst anschlägt. Sie kennen den Entladevorgang und die Anschlagpunkte der jeweiligen Lasten besser.

Jedoch ist auch für diesen Fall zu empfehlen, dass der/die Anschläger/in des Bauunternehmers den Hebevorgang begleitet und die Kommunikation zum/r Kranführer/in sicherstellt. Grund hierfür ist, dass sich Kranführer/in und Anschläger/in des Baubetriebs bereits kennen. So können vor allem in der Kommunikation über Gegensprechanlagen oder drahtlose Kommunikationsmittel Missverständnisse aufgrund der Sprache oder deren Aussprache minimiert werden. Aber auch beim Einsatz von Handzeichen kann es helfen, wenn sich die beiden kennen.

Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Anschläger/innen von Lieferanten oder Drittfirmen über die erforderliche Ausbildung für das Anschlagen von Lasten verfügen. In vielen Fällen wird das Material so angeliefert, dass dieses bereits mit Anschlagmittel versehen ist. Dies können sowohl Einwegbänder als auch Mehrwegbänder, Seile oder Ketten sein. Einwegbänder sollten direkt nachdem das Material am Einsatzort angelangt und die Einwegbänder gelöst wurden, zerschnitten und entsorgt werden. So kann sichergestellt werden, dass diese nicht weiterverwendet werden.

Bleiben jedoch Anschlagmittel zurück, die für den Mehrfachgebrauch gedacht sind, gilt es zu regeln, wie mit den Anschlagmittel nach dem Transport zu verfahren ist. Werden diese vom Bauunternehmen übernommen, muss sichergestellt werden, dass sie in das betriebsinterne System der periodisch zu prüfenden Arbeitsmittel aufgenommen werden.

Es kann immer wieder vorkommen, dass bei Materiallieferungen textile Anschlagmittel verwendet werden, die nur «ähnlich» der Norm SN EN 1492 hergestellt und geprüft wurden. Da diese nicht vollumfänglich der Norm entsprechen, können sie unter Umständen ein Sicherheitsrisiko darstellen. Es ist daher empfehlenswert, die Lieferanten darauf hinzuweisen, dass sie Material nur mit normgerecht hergestellten und geprüften Anschlagmitteln liefern sollen.

Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse: [email protected] zur Verfügung.

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Monica Fernandez

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