Maurer/in EFZ – auch ohne Lehrvertrag möglich!

Berufserfahrung zählt! Wer über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügt – davon drei im Bauhauptgewerbe –, kann das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Maurer/in auch ohne Lehrvertrag und berufsbegleitend erwerben.

Berufserfahrung zählt! Wer über mindestens fünf Jahre Berufserfahrung verfügt – davon drei im Bauhauptgewerbe –, kann das eidgenössische Fähigkeitszeugnis (EFZ) als Maurer/in auch ohne Lehrvertrag und berufsbegleitend erwerben. 

Das ermöglicht das Validierungsverfahren nach Art. 31 BBV – eine echte Chance für erfahrene Berufsleute, ihren Abschluss nachzuholen und beruflich voranzukommen. 

So funktionierts: 

  • Kompetenzen dokumentieren: Die Kandidatin oder der Kandidat erstellt ein umfassendes Dossier, das die erworbenen beruflichen Fähigkeiten belegt. 
  • Prüfung durch Fachleute: Das Dossier wird von einer Fachkommission begutachtet. Anschliessend folgt ein Vertiefungsgespräch, um offene Punkte zu klären. 
  • EFZ erhalten: Wenn alle geforderten Kompetenzen nachgewiesen sind, stellt das kantonale Berufsbildungsamt das offizielle EFZ als Maurer/in aus. 

Warum ist das wichtig? 

Ein EFZ stärkt die beruflichen Perspektiven – und ist ein Gewinn für die ganze Branche. Lehrbetriebe können aktiv Mitarbeitende oder Quereinsteigende auf diese Möglichkeit hinweisen. So wird Erfahrung sichtbar gemacht und formal anerkannt – ein wichtiger Schritt im Kampf gegen den Fachkräftemangel! 

Weitere Informationen auf www.bauberufe.ch

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

kommunikation@baumeister.ch

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