Meldung für die Nachtarbeit an Nationalstrassen gemäss Art. 48a ArGV 2

Die Publikationen müssen bis Juli 2022 via Supportanfrage über das Kontaktformular unter dem Titel Service auf www.amtsblattportal.ch beantragt werden.

Mit dem Wechsel von einer Bewilligung zu einer Meldung im Rahmen von Nachtarbeiten an Nationalstrassen gem. Art. 48a ArGV2, wird das SECO unter www.easygov.ch und www.shab.ch ein einfaches Onlineformular aufschalten.

 

Zurzeit sind Veröffentlichungsanfragen über das Amtsblattportal zu stellen, indem eine Support-Anfrage gestellt und das Ankündigungsformular «Baustelle auf Nationalstrasse mit Nacharbeit» beigelegt wird.

 

Ein entsprechendes Meldeformular finden Sie unter dem folgenden Link.

Über den Autor

pic

Michael Kehrli

[email protected]

Artikel teilen