Nein zur Unternehmensverantwortungsinitiative

Schweizer KMU wollen weder Kinderarbeit noch verantwortungslose Umweltverschmutzungen. Diese Anliegen und die Werte wie Nachhaltigkeit und Verantwortungsbewusstsein haben eine hohe Priorität. Der von den Initianten vorgeschlagene Text erlaubt es jedoch nicht, dass diese Ziele mit realistischen Mitteln erreicht werden können. Insbesondere sehen sich gerade kleine Firmen auch in der Baubranche ungerechtfertigt an den Prager gestellt und Risiken ausgesetzt, sollte die Unternehmensverantwortungsinitiative (UVI) am 29. November angenommen werden.  
 
Mit der Unternehmensverantwortungsinitiative wollen die Initianten, dass Schweizer Unternehmen die Menschenrechte und Umweltstandards verpflichtend einhalten. Dieses Anliegen ist auch für den Schweizerischen Baumeisterverband SBV und für die Schweizer Firmen unbestritten. Die in der Initiative definierten Massnahmen werden jedoch nicht dazu führen, dass diese Ziele erreicht werden können, ohne die Wirtschaftlichkeit der Schweizer KMU zu gefährden. Die Initiative betrifft also bei weitem nicht nur international tätige Konzerne, sondern auch in der Schweiz tätige KMU. Gerade für die kleineren Unternehmen in der Baubranche schafft die UVI somit mehr Probleme als Lösungen. 
 
Sorgfaltsprüfung über die gesamte Lieferkette
Eine der Herausforderungen für die Baubranche ist die Sorgfaltsprüfung über die gesamte Lieferkette. Der Bau von Gebäuden und Strassen bedingt eine Vielzahl unterschiedlicher Materialien. Unter anderem werden mit der UVI Unternehmen aufgefordert, Lieferanten entsprechend «angemessen» zu prüfen. Da die Initiative jedoch nicht beschreibt, was «angemessen» bedeutet, heisst dies für Unternehmen, dass sie stets mit einer Rechtsunsicherheit leben müssen. Im schlimmsten Fall droht sogar eine Klage, auch wenn ein Unternehmen eine Sorgfaltsprüfung gemacht hat. Die neue Beweislastumkehr sorgt zudem dafür, dass die Unternehmen jegliche Schritte sorgfältig zu dokumentieren haben, um bei allfälligen Rechtstreitigkeiten entsprechend Auskunft geben können. Für eine kleine Bauunternehmung bedeutet ein Prozess immer eine extreme Belastung und auch das Image würde massgeblich negativ beeinflusst. 
 
Wie kann ein Schweizer Bauunternehmen mit 20-25 Leuten diese Sorgfaltsprüfung überhaupt durchführen? Dies vor allem auch mit dem Hintergrund, dass die Verantwortlichen dieser Unternehmen meist selbst direkt auf der Baustelle im Tagesgeschäft involviert sind und administrative Aufgaben häufig am Rande am Abend oder übers Wochenende erledigen.  
 
Umgang mit der Sorgfaltspflicht 
Wer die Sorgfaltspflicht nicht «angemessen» ausgeführt hat, soll neu dafür zur Kasse gebeten werden. Dabei sollen Unternehmen haften, wenn sie selbst, ihre Tochterfirmen oder weitere von ihnen kontrollierte Unternehmen entsprechende Verstösse begehen. Ein «kontrolliertes Unternehmen» stellt dabei nicht nur auf das Eigentumsverhältnis ab, sondern auch wirtschaftliche Abhängigkeit. Dies bedeutet, dass gegebenenfalls ein Schweizer Unternehmen für einen ausländischen Zulieferer haften müsste. Opfer solcher Verletzungen können, sofern erwiesen, vom Schweizer Unternehmen vor Schweizer Gerichten Schadenersatz verlangen. Die Beweislast wird dabei umgekehrt und soll neu bei den Unternehmen liegen. Die UVI bietet in diesem Sinne auch Fehlanreize für skrupellose Anwälte. Diese könnte in der Hoffnung auf Vergleichszahlung durch die Unternehmen eine vorbeugende Beschwerde einreichen.  
 
Konsequenzen für die Baubranche 
Dass die Baubranche ebenfalls von dieser Initiative betroffen sein wird, zeigen Beispiele aus der Vergangenheit. Im Strassenbau wurden in den letzten Jahren auch Spezialverbundsteine aus China verarbeitet. In diesem Zusammenhang mussten die ausführenden Unternehmen schlussendlich aufwendig nachweisen, woher diese Steine stammen und unter welchen Bedingungen diese produziert werden. Die Aufwände für die Abklärungen lagen dabei nicht beim Bauherrn, sondern wurden subito auf die Bauunternehmen abgewälzt. Die UVI wird dafür sorgen, dass gerade KMU sich vermehrt mit solchen Abklärungen auseinandersetzen müssen, anstatt sich auf die Kernkompetenz, das Bauen, zu konzentrieren. In diesem Sinne empfiehlt der SBV ein klares NEIN zur UVI.  
 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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