Neu Tool Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz für die Kalkulation von baustellenspezifischen Schutzmassnahmen Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) verlangt im Art. 3, dass baustellenspezifische Schutzmassnahmen im Werkvertrag aufzunehmen und in der gleichen Form zu spezifizieren sind, wie die übrigen Inhalte des Werk-vertrages. Montag, 13.4.2026 | 06:40 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Neu Tool Arbeitsicherheit und Gesundheitsschutz für die Kalkulation von baustellenspezifischen Schutzmassnahmen Über den Autor Léon Koller leon.koller@baumeister.ch Artikel teilen
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