Neue Liste der meldepflichtigen Berufsarten für das Jahr 2022

Per 1. Januar 2022 tritt die neue Liste der meldepflichtigen Berufsarten in Kraft.

 

In dieser Liste werden alle Berufsarten festgelegt, bei welchen die Arbeitslosenquote gesamtschweizerisch und anhand des Durchschnitts über zwölf Monate über einem Schwellenwert von 5% liegt, was zur Stellenmeldepflicht der entsprechenden Berufsart führt. Für die Berechnung des Schwellenwertes war der Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis 30. September 2021 massgebend. Das Merkblatt des Schweizerischen Baumeisterverbands zur Stellenmeldepflicht, aus welchem hervorgeht, welche Bauberufe der Stellenmeldepflicht unterliegen, kann hier heruntergeladen werden.

Wie bereits in unserem Bericht vom 29. Oktober 2021 festgehalten, umfasst die Liste der meldepflichtigen Berufsarten im Jahr 2022 48 Berufsarten und ist somit so lange wie noch nie. Neben allen bereits im Jahr 2021 aufgelisteten Berufsarten (damals wurden insbesondere als Folge des Ausbruchs der Coronakrise und dem dadurch entstandenen Anstieg der Arbeitslosenquote 17 zusätzliche Berufsarten aufgenommen) sind zusätzlich weitere fünf Berufsarten dazugekommen. Es gilt jedoch darauf hinzuweisen, dass die Arbeitslosenquote seit Januar 2021 kontinuierlich auf einen Stand von derzeit noch 2,5% Arbeitslosigkeit gesunken ist, womit sich die Arbeitslosenquote im November 2021 um 0.8 Prozentpunkte unter dem Niveau des Vorjahres befunden hat.

Im Bauhauptgewerbe fallen nach wie vor diverse Berufe mit offensichtlichem Fachkräftemangel unter die Stellenmeldepflicht, allen voran Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer. Der Schweizerische Baumeisterverband wird sich gemeinsam mit den Wirtschaftsverbänden für praxistauglichere Lösungsansätze zur praktikablen Anwendung der Stellenmeldepflicht einsetzen.

 

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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