Neue Regeln für Gefahrguttransport ab 1. Januar 2025 Der Transport gefährlicher Güter auf der Strasse ist strengen Vorschriften unterworfen, die eine sichere Beförderung national wie auch international gewährleisten. Auf Anfang 2025 treten Anpassungen in Kraft, die auch für Baufirmen relevant sind. Donnerstag, 28.11.2024 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit Neue Regeln für Gefahrguttransport ab 1. Januar 2025 Der Transport gefährlicher Güter auf der Strasse ist strengen Vorschriften unterworfen, die eine sichere Beförderung national wie auch international gewährleisten. Auf Anfang 2025 treten Anpassungen in Kraft, die auch für Baufirmen relevant sind.Am 1. Januar 2025 werden die rechtlichen Grundlagen für die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse geändert. Die Änderungen in Anhang 1 und 3 des SDR betreffen Folgeanpassungen an das ADR (Gleichstellung gewerblicher Beförderer mit Privatpersonen, Übergangsfristen) sowie die Schulung und Prüfung für die Beförderung gefährlicher Güter insbesondere radioaktiver Stoffe. Viele der Anpassungen betreffen den Wortlaut. So wird z.B. künftig vom «Füllfaktor» anstelle des «Füllungsgrades» gesprochen. Gravierende Änderungen, welche Auswirkungen auf den Transport im Bauhauptgewerbe haben, sind keine zu verzeichnen. Dennoch empfiehlt es sich, dass jede Baufirma die Änderungen entsprechend den betriebseigenen Eigenheiten überprüfen sollte.Die Änderungen werden am 1. Januar 2025 in Kraft treten. Aufgrund einer Übergangsbestimmung können Beförderungen noch bis zum 30. Juni 2025 nach bisherigem Recht durchgeführt werden.Vom ADR zum SDRGefährliche Güter (Gefahrgüter) sind Stoffe, welche eine gefährliche Eigenschaft für Mensch, Tier und Umwelt haben können. Der grenzüberschreitende Verkehr richtet sich nach dem Europäischen Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (ADR). Dieses bildet auch die Grundlage für die schweizerische Gesetzgebung, geregelt in der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse (SDR) und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GGBV). Um dem aktuellen Stand der Technik und der Entwicklung von Stoffen Rechnung zu tragen, werden die Erlasse regelmässig angepasst. Weitere Informationen Das ASTRA bietet detaillierte Informationen zur Revision auf seiner Webseite. Über den Autor Thomas Staffelbach [email protected] Artikel teilen
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