Neue Sicherheitsrichtlinien im Bereich der Arbeitssicherheit ab 1. Januar 2022

Sicherheit am Arbeitsplatz hat für Unternehmer Priorität. Infolgedessen setzen bereits heute viele von ihnen Massnahmen um, die in den neuen Sicherheitsrichtlinien vorgesehen sind, welche am 1. Januar 2022 in Kraft treten werden. Es gibt jedoch noch weitere Punkte, die angepasst werden müssen. 

 

Für Sandra Barbier, Sicherheitsbeauftragte bei F. Bernasconi & Cie SA in Geneveys-sur-Coffrane (NE) ist klar: «Die Sicherheit hat in unserer Firma schon immer eine sehr wichtige Rolle gespielt. Wir sind ungefähr 200 Angestellte verteilt auf aktuell rund 20 Baustellen in der ganzen Romandie. So bringen wir beispielsweise bereits ab zwei Kränen Begrenzer an, während gemäss der neuen BauAV Begrenzer erst ab drei Kränen montiert werden müssen. Zudem haben wir im Rahmen der ISO-Zertifizierung 45001 sowie unserer Risikoanalyse bereits zahlreiche Sicherheitsmassnahmen eingeführt. Für uns liegt die grösste Herausforderung darin, dass die Absturzhöhe bei Arbeiten ohne Gerüst auf 2 m gesenkt wird. Das führt zu organisatorischen Anpassungen, gerade im Hochbau, wo die 2 m-Grenze bereits beim Bau einer einfachen Mauer erreicht wird.

Diese Neuerung zieht auch Investitionen in zusätzliches Material mit sich. So schlägt beispielsweise das Aufrüsten mit Plattformleitern mit rund 1000 Franken zu Buche, was nicht unbedeutend ist für ein Unternehmen, das auf mehreren Baustellen arbeitet. Die Frist vom 1. Januar 2022 ist sehr knapp, und ich hoffe sehr, dass wir auf die Unterstützung der Bauführung und der Projektleitung zählen können. Das ist auf grossen Industriebaustellen umso wichtiger, wo mehrere Unternehmen gleichzeitig arbeiten. Da geht es darum, dass alle informiert sind und am gleichen Strick ziehen, trotz der kurzen Umstellungsfrist.

Im Allgemeinen stelle ich fest, dass unsere Baustellenteams anpassungsfähig sind. Trotzdem wäre eine bessere Kenntnis der Sicherheitsrisiken insbesondere von Seiten der Architekten wünschenswert. Ich freue mich wirklich auf die nächste Informationsveranstaltung der SBV-Sektionen, um gewisse Aspekte der neuen BauAV zu klären. Wir werden danach unser Kader aktiv informieren und das nötige Material bestellen. Natürlich zählen wir auch nach dem 1. Januar 2022 auf die Beratung und die Unterstützung der Suva, um uns auf diesem Weg zu begleiten, auch im Rahmen der Baustellenkontrollen. »

Beschaffung neuer Arbeitsgeräte und Ausrüstung 

Christian Frei von der Stutz AG Bauunternehmung sagt: «Wir sind dabei, die Vorgaben umzusetzen. Gewisse Sachen, wie die Absturzsicherung bei Wandschalungen ab 2 Metern, können mit den bereits vorhandenen technischen Hilfsmitteln umgesetzt werden. Es gibt aber andere Vorschriften, bei denen die Zeit bis zum 1. Januar 2022 zu knapp ist, um sie bis dann vollständig umzusetzen, insbesondere die Anpassungen der Vorschriften mit den Leitern. Die Unser Betrieb muss für die Umsetzung neue Hilfsmittel anschaffen, die Akzeptanz dieser ist zentral. Deswegen führen wir derzeit Tests durch mit Podest- und Rollleitern. Uns ist es wichtig, dass die Hilfsmittel von den Mitarbeitenden akzeptiert und genutzt werden. Im Moment erhalten wir zum Testlauf mit den Podest- und Rollleitern positive Rückmeldungen.

Nach dem Testlauf wird unser Betrieb die nötigen Anschaffungen vornehmen. Dies braucht einen zeitlichen Vorlauf, weswegen es sein kann, dass am 1. Januar noch nicht ganz alles so sein wird, wie es sein sollte. Ich hoffe, dass die Suva dafür Verständnis hat.»

 

Über den Autor

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Corine Fiechter

Mediensprecherin / Spezialistin Kommunikation

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