Neue Vergabekultur – Chancen nutzen

Bauenschweiz, die Dachorganisation der Schweizer Verbände aus dem Baubereich und KBOB, die Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftenorgane der öffentlichen Bauherren, veröffentlichen gemeinsam einen Aufruf an die Mitglieder, bei den Vergaben den Qualitätswettbewerb, die Nachhaltigkeit und die Innovation zu stärken. Der SBV unterstützt dieses Anliegen.

National- und Ständerat haben am 21.6.2019 die Totalrevision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen( BÖB) ohne Gegenstimme verabschiedet. Am 1.1.2021 trat das Gesetz zusammen mit der entsprechenden Verordnung (VÖB) in Kraft. Am 15.11.2019 verabschiedeten die Kantone die interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (tVÖB) ebenfalls einstimmig. Diese tritt in Kraft, wenn ihr zwei Kantone beigetreten sind. Mit dem BÖB und der IVÖBg ibt es nun föderale Beschaffungsregelungend, ie so weit wie möglich harmonIsiert sind. Damit konnte ein wichtiges Anliegen der Wirtschaft erfüllt werden. Das Eidgenössische Parlament und das Interkantonale Organ für das öffentliche Beschaffungswesen(InöB) haben mit den beschlossenen Vorlagen das Beschaffungswesen neu ausgerichtet: Der Qualitätswettbewerb wird mit Kriterien wie zum Beispiel Nachhaltigkeit, Lebenszykluskosten, Innovation, Plausibilität des Angebotes oder Verlässlichkeit des Preises deutlich gestärkt. Neu soll der Zuschlag an das «vorteilhafteste» statt an das «wirtschaftlich günstigste» Angebot gehen. Damit setzen das Eidgenössische Parlament und die InöB die Leitplanken für eine neue Vergabekultur. Es ist nun an den Beschaffungsstellen und an den Anbietenden, die Regelungen zu nutzen und die neue Vergabekultur einzuführen und zu pflegen. Dies soll ein neues Beschaffungswesen begründen, das den Ansprüchen beider Seiten entgegenkommt. Ausgehend von den bisherigen Kontakten wollen die KBOB und Bauenschweiz die Umsetzung des revidierten BÖB und der IVÖB proaktiv und umfassend in Angriff nehmen, um den Paradigmenwechsel bei der Vergabekultur auf Seiten der Vergabestellen wie auch bei den Anbietern zu unterstützen.

Bereits in der Vergangenheit haben sich die beiden Dachorganisationen im Rahmen ihres Dialogs über mögliche Instrumente zur Umsetzung des revidierten Beschaffungsrechts ausgetauscht, namentlich zu den Zuschlagskriterien. Diese wurden in gemeinsam erarbeiteten Leitfäden konkretisiert und können nun angewendet werden. In einem nächsten Schritt werden die Beschaffungsstellen des Bundes (armasuisse, ASTRA, BBL und jene des ETH-Bereichs) zu den beiden Zuschlagskriterien «Verlässlichkeit des Preises» und «Plausibilität des Angebotes» Pilotprojekte bei der Beschaffung von Planer- und Werkleistungen durchführen. Die Geschäftsstelle der KBOB begleitet die Beschaffungsstellen und wird bis Herbst 2021 nach Konsultation von Bauenschweiz einen ersten Zwischenbericht zu Handen des KBOB-Vorstands erarbeiten. Ziel ist es, den Beitrag zur neuen Vergabekultur zu vergrössern und allen föderalen Beschaffungsebenen zur Anwendung zu empfehlen.

Die KBOB und Bauenschweiz wollen sich in den kommenden Jahren gemeinsam für die Umsetzung der neuen Vergabekultur auf allen föderalen Ebenen einsetzen. Sie rufen ihre Mitglieder auf, diese positiv mitzutragen und Neuerungen als Chance zu sehen und zu unterstützen. «Denn mit dem BöB und der IVöB haben wir eine ausgezeichnete Vor- und Grundlage für öffentliche Beschaffungen mit bestmöglicher Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten und somit unseres Landes», schreiben sie in einem Brief, den Ständerat Hans Wicki, Präsident Bauenschweiz und Pierre Broye, Vorsitzender KBOB und Direktor BBL, unterzeichnet haben.

Der SBV unterstützt dieses Anliegen.

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Schweizerischer Baumeisterverband

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