Neues Beschaffungsgesetz ermöglicht nachhaltigen Qualitätswettbewerb

Das neue Beschaffungsgesetz bewegt die Branche und ihr Umfeld. Nicht mehr das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag, sondern das vorteilhafteste. Die Qualität rückt in den Mittelpunkt.

Das neue Beschaffungsgesetz bewegt die Branche und ihr Umfeld. Nicht mehr das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag, sondern das vorteilhafteste. Die Qualität rückt in den Mittelpunkt. Infra Suisse unterstützt die Unternehmen bei der Umsetzung in die Praxis.

Für den Schweizer Infrastrukturbau sind das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB) und die Interkantonale Vereinbarung über öffentliche Beschaffungen (IVöB) die wichtigsten Pfeiler bei der Abwicklung von Infrastrukturvorhaben. Sie thematisieren die Eignungs- und Zuschlagskriterien sowie den Beschaffungsprozess an sich.

Die unterschiedlichen Verfahren sind für die Infrastrukturbauer der wichtigste Weg, Aufträge zu erhalten – allen voran das offene Verfahren, das Einladungsverfahren sowie das freihändige Verfahren. In Artikel 29 führt das BöB eine Reihe neuer Zuschlagskriterien auf, die den allseits erwünschten Paradigmenwechsel in der Bauwirtschaft unterstützen und eine Transformation vom Preis- zum Qualitätswettbewerb erreichen sollen.

Verständnis für neue Kriterien schaffen

Die neuen Kriterien spiegeln die geänderten Anforderungen der Beschaffungsstellen und der Anbietenden wider und entsprechen gleichzeitig einem gesellschaftlichen und politischen Trend. Für die vergabesichere Anwendung ist es notwendig, sich mit jedem einzelnen Kriterium detailliert sowie praxisorientiert auseinanderzusetzen und es nach- vollziehbar zu quantifizieren. So entsteht einerseits Klarheit für die Anbietenden und ihre Leistungserbringung. Andererseits beugen nachvollziehbare und quantifizierbare Kriterien der Willkür bei Vergabeentscheiden vor.

Qualitätswettbewerb wird gefördert

Das Standardwerk für die Schweizer Bauwirtschaft, die SIA-Norm 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten», stellt für Bauprojekte eine einfache und sehr wichtige Bedingung auf. In Artikel 5, Absatz 1, heisst es: «Die Ausschreibung setzt ein hinreichend klares Projekt voraus.» Es geht somit um Inhalte, Eckwerte, Leistungen, Rahmenbedingungen. Es gilt, konkrete Bauprojekte umzusetzen, die bestimmte Leistungen erbringen müssen und definierte Eigenschaften aufweisen sollen.

Es geht also um Qualität. Doch wie lautet die praktikable Definition von Qualität in der Bauwirtschaft, die sich zu- dem an die rund zwei Dutzend neuen Eignungs- und Zuschlagskriterien anlehnt? Der wirtschaftliche Einsatz der öffentlichen Mittel gibt nicht mehr alleine den Ausschlag: Das preislich tiefste Angebot gewinnt nicht mehr, auch ökologische und soziale Aspekte spielen bei der Vergabe eine zentrale Rolle. So soll das insgesamt vorteilhafteste Angebot den Zuschlag erhalten.

Es braucht einen lösungsorientierten Umgang mit Differenzen, damit der Gang vors Gericht bei Bauprojekten nicht zum Alltag wird.

Für Umwelt, Wirtschaft und Gesellschaft

Die Neudefinition der Vergabekriterien ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern orientiert sich an den drei Dimensionen der Nachhaltigkeit: Umwelt, Wirtschaft, Gesellschaft. Eine nachhaltige Entwicklung kann nur durch das gleichzeitige Umsetzen von umweltbezogenen, wirtschaftlichen und sozialen Zielen erreicht werden. Infra Suisse engagiert sich deshalb stark in diesen Themen und erarbeitet mit den branchenrelevanten Marktteilnehmenden Grundlagen zur Umsetzung und Etablierung einer neuen Vergabekultur. Mit der Koordinationskonferenz der Bau- und Liegenschaftsorgane der öffentlichen Bauherren (KBOB) arbeitet der Verband eng zusammen.

Für Infra Suisse steht die Anwendung in der Praxis im Vordergrund. Der Verband strebt danach, verständliche und nachvollziehbare Unterlagen zu erstellen und die administrativen Hürden für die Anbietenden so klein wie möglich zu halten. Es geht etwa um Unterlagen zu Lebenszykluskosten, den Umgang mit mineralischen Baustoffen und die Kreislaufwirtschaft, Building Information Modeling (BIM) oder den Schutz der Subunternehmer.

Gemeinsam Lösungen finden

Infra Suisse setzt sich weiterhin für eine sinnvolle und angemessene Risikoverteilung ein. Es braucht einen lösungsorientierten Umgang mit Differenzen, damit der Gang vors Gericht bei Bauprojekten nicht zum Alltag wird. Denn solche Reaktionen führen zu Unsicherheiten, Verzögerungen und zusätzlicher Bürokratie. Viele Infrastrukturbauer haben gute Erfahrungen gemacht mit Allianzen als Kooperationsform oder Adjudikation zur Differenzenbereinigung.

Die Harmonisierung der Rahmenbedingungen in der Schweiz ist weiterhin entscheidend, damit es keine zu grossen Unterschiede zwischen den einzelnen Bauverantwortlichen und Regionen gibt. Auch bestehende Vor- gaben sind nützlich auf dem Weg zum nachhaltigen Qualitätswettbewerb: Bei Vertragsthemen ist insbesondere die Norm SIA 118 hilfreich. Bei der Nachhaltigkeit bietet der Standard für den nachhaltigen Bau von Infrastrukturen (SNBS Infrastruktur) einen klaren und anwendungsfreundlichen Rahmen.

 

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Adrian Dinkelmann

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