Neues Beschaffungsrecht: Start der kantonalen Umsetzung Montag, 17.8.2020 | 15:48 ... Schweizerischer Baumeisterverband Uncategorized Neues Beschaffungsrecht: Start der kantonalen Umsetzung Mit Aargau, Bern und Schwyz machten drei Kantone die ersten Schritte zur Einführung des Qualitätswettbewerbs auf kantonaler Stufe. Zur schweizweiten Harmonisierung des Beschaffungswesens braucht es aber alle Kantone.Nachdem 2019 das Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen auf Bundesebene verabschiedet wurde und am 1. Januar 2021 in Kraft tritt, liegt der Ball nun bei den Kantonen. Ihre Vertreter beschlossen an einer Sonderplenarversammlung, ihre Rechtsgrundlagen im Bereich des Beschaffungswesens aufeinander abzustimmen und damit ebenfalls den Schritt zum Qualitätswettbewerb zu machen. Hierfür wurde eine neue interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (IVöB) erarbeitet. Fast 35 Milliarden Franken von Kantonen und Gemeinden Der IVöB-Beitritt der Schweizer Kantone ist eminent wichtig, damit die Zielsetzungen des neuen Beschaffungswesens nicht nur auf Bundesebene, sondern über alle Staatsebenen erreicht werden. Denn lediglich rund 20 Prozent der öffentlichen Vergaben stammen vom Bund. Der weitaus grössere Teil der öffentlichen Beschaffungen wird von Kantonen und Gemeinden in Auftrag gegeben. Im Jahr 2017 betrugen diese fast 35 Milliarden Franken. Es braucht alle Kantone Die IVöB bietet den Kantonen die Grundlage, ihr kantonales Beschaffungsrecht den neusten Rechtsgrundlagen des Bundes anzupassen. Damit die Vereinbarung jedoch in Kraft tritt, müssen mindestens zwei Kantone beitreten. Erste Kantone haben nun dazu die ersten Schritte unternommen. So eröffneten die Regierungen der Kantone Aargau, Bern und Schwyz in den letzten Wochen ihre Vernehmlassungen und zeigten sich damit bereit, ihre bestehenden Beschaffungsgesetze der neuen Vergabekultur anzupassen. Enge Zusammenarbeit mit den SBV-Sektionen Um indes ein schweizweit harmonisiertes Beschaffungswesens zu erreichen, ist es zentral, dass sich alle Kantone der interkantonalen Vereinbarung anschliessen. Nur so kann sichergestellt werden, dass dem bestehenden Beschaffungswirrwarr ein Ende gesetzt wird und eine neue, harmonisierte Vergabekultur eingeführt werden kann. Der Schweizerische Baumeisterverband arbeitet in diesem Thema daher eng mit den kantonalen Sektionen zusammen, um die notwendigen Schritte anzugehen. In diesem Zusammenhang konnten auch bereits in anderen kantonalen Parlamenten entsprechende Vorstösse platziert werden. Weitere Informationen rund um die neue Vergabekultur unter www.baumeister.ch/bob Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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