Neues Reglement zum Erwerb von Sprengberechtigungen Am 1. Januar 2026 tritt das neue Reglement für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb von Sprengberechtigungen in Kraft. Damit wird die Ausbildung und Prüfung von Sprengberechtigten modernisiert. Der SBV war an der Erarbeitung massgeblich beteiligt. Dienstag, 26.8.2025 | 11:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Bildung Weiterbildung und Kurse Neues Reglement zum Erwerb von Sprengberechtigungen Am 1. Januar 2026 tritt das neue Reglement für die Ausbildung und Prüfung zum Erwerb von Sprengberechtigungen in Kraft. Damit wird die Ausbildung und Prüfung von Sprengberechtigten modernisiert. Der SBV war an der Erarbeitung massgeblich beteiligt. In enger Zusammenarbeit mit dem Sprengverband Schweiz (SVS) und der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft für die Ausbildung von Sprengberechtigten (SAFAS) sowie in Abstimmung mit dem Schweizerischen Bundesamt für Bildung (SBFI) hat der SBV seit 2022 tatkräftig an der Reform der Ausbildung und Prüfung zum Erwerb von Sprengberechtigungen mitgewirkt. In zwei Arbeitsgruppen haben Experten der Trägerverbände das bisherige Ausbildungsreglement und Prüfungsreglement zu einem zusammengefassten, bedarfsorientierten Ausbildungs- und Prüfungsreglement vereint. Damit konnte das Reglement verschlankt und aktualisiert werden. Modernisiert wurde auch die Ausbildung von Sprengberechtigten. Diese erfolgt nun kompetenzorientiert und in der ganzen Schweiz einheitlich. Sämtliche Prüfungsteile in den Landessprachen Deutsch, Französisch und Italienisch wurden auf Kompetenzorientierung ausgerichtet. Der SBV hat die Trägerschaft dabei massgeblich mit seinen Ressourcen unterstützt: Von Koordinationsaufgaben über den Beizug didaktischer Beratung bis zum Übersetzungsdienst. Der SBV dankt allen am Reformprojekt Beteiligten für ihren unermüdlichen Einsatz zugunsten einer praxisnahen und zukunftsgerichteten Ausbildung und Prüfung.Das überarbeitete Reglement tritt am 1. Januar 2026 in Kraft. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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