Neues zur ISAB GAV-Bescheinigung: Zusätzlicher Kontrollpunkt im Zusammenhang mit Parifonds Bau-Beiträgen Freitag, 15.11.2024 | 10:45 ... Schweizerischer Baumeisterverband Der SBV Mitgliederinformation Neues zur ISAB GAV-Bescheinigung: Zusätzlicher Kontrollpunkt im Zusammenhang mit Parifonds Bau-Beiträgen Seit 1. November 2024 integriert das Informationssystem Allianz Bau (ISAB) einen neuen Kontrollpunkt in seine GAV-Bescheinigung: Die Anzeige, ob die Parifonds Bau-Beiträge bezahlt wurden. Der Parifonds-Bau ist für die Finanzierung des LMV- sowie des GAV Gleisbau-Vollzugs, wie auch für diejenige der beruflichen Aus- und Weiterbildung bestimmt. Neben der Einhaltung der finanziellen Verpflichtung der Unternehmen gegenüber der Stiftung FAR soll nun neu auch die Einhaltung der Beitragszahlung an den Parifonds abgebildet werden, sofern die Unternehmung dem Parifonds Bau unterstellt ist. ISAB ist eine zentrale nationale Online-Plattform, die in Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerverbänden entwickelt wurde, um den Vollzug der vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen (GAV) im Bauhaupt- und Ausbaugewerbe effizienter zu gestalten. Zum System gehören das Online-Portal, die ISAB-GAV-Bescheinigung und die ISAB Card, mit denen Unternehmen den Nachweis ihrer GAV-Konformität erbringen können.Der neue Kontrollpunkt zeigt die Begleichung der Parifonds-Bau-Beiträge anAus der Allgemeinverbindlicherklärung des LMV ergibt sich die Pflicht für Unternehmen, die dem Parifonds Bau unterstellt sind, Beiträge an den Parifonds Bau zu leisten. Dieser Fonds wird durch Beiträge finanziert, die in Form von Rechnungen an die verpflichteten Unternehmen erhoben werden. Um die finanzielle Konformität der Unternehmen sichtbar zu machen, wurde nun ein zusätzlicher Kontrollpunkt eingeführt, der anzeigt, ob die Bezahlung der vom Parifonds Bau ausgestellten Rechnungen erfolgt ist oder nicht.Der neue Kontrollpunkt wird auf den Status «negativ» gestellt, wenn Zahlungsrückstände das «Mahnstufe 2»-Niveau erreichen, d.h. wenn die Zahlung auch nach Ablauf der angesetzten Erinnerungsfrist nicht eingegangen ist. Dies führt zu einer negativen GAV-Bescheinigung als Ganzes.Im Falle eines Einspruchs gegen die Rechnung wird das Mahnstufen-Niveau bis zum Entscheid nicht erhöht. Wenn der Einsprache stattgegeben wird, wird der Kontrollpunkt wieder auf positiv gesetzt. Dies ist auch der Fall, wenn die Rückstände beglichen sind. Zu beachten gilt, dass die Bezahlung einer angefochtenen Rechnung keinesfalls als Schuldanerkenntnis des Unternehmens betrachtet wird.Fakultativer KontrollpunktDieser neue Kontrollpunkt ist auf der ISAB GAV-Bescheinigung fakultativ ausgestaltet. Der Kontrollpunkt erscheint auf der GAV-Bescheinigung nur bei Unternehmen, die zur Zahlung von Beiträgen an den Parifonds Bau verpflichtet sind. Bei solchen, die Beiträge an einen lokalen Fonds zahlen, wird dieser zusätzliche Kontrollpunkt auf der ISAB-GAV-Bescheinigung nicht aufgeführt.Inkrafttreten und Unterstützung für UnternehmenDer Kontrollpunkt für die Parifonds Bau-Beiträge wird seit dem 1. November 2024 auf der ISAB GAV-Bescheinigung angezeigt. Allfällige Fragen an den Parifonds Bau können auf www.portal-bau.ch unter «Anfrage erstellen» platziert werden. Der Parifonds Bau ist auch unter [email protected] oder telefonisch unter 044 258 84 40 erreichbar. Weitere Infos http://www.parifondsbau.ch/ www.isab-siac.ch Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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