Parlament verabschiedet neues CO2-Gesetz

Eine Chance für energieeffiziente Ersatzneubauten oder eine Schwächung des NAF? Das Parlament hat nach intensiver Beratung das neue CO2-Gesetz verabschiedet.  
 
Als im Dezember 2018 der Nationalrat in erster Lesung das CO2-Gesetz versenkte, ging ein lautes Raunen durch die Schweiz. Nun, zwei Jahre später, fand das Gesetz doch noch einen Abschluss und bringt viele Veränderungen mit sich.  
 
Aus dem Gebäudeprogramm wird der Klimafonds 
Eine der grössten Veränderungen für das Bauhauptgewerbe im neuen Gesetz betrifft das bisherige Gebäudeprogramm. Gemeinsam mit dem Technologiefonds bilden diese zwei Elemente neu den Klimafonds. Gespiesen durch die CO2-Abgaben, der Flugticketabgabe und den Erlösen aus Sanktionen, stehen so unter anderem bis zu 450 Millionen Franken zur Verfügung, welche als Förderbeiträge in die Kantone fliessen. Dies jedoch nur, wenn die Kantone auch bereit sind, entsprechende Förderprogramme für Ersatzneubauten, Gebäudehüllensanierungen oder Gebäudetechniksanierungen auszuarbeiten. Gerade für den Hochbau bringt diese Ausgangslage neue Potentiale für die Zukunft. Mit dem zunehmenden Verbot von Ölheizungen ist zudem davon auszugehen, dass vermehrt Wärmepumpen zum Einsatz kommen. Bauunternehmen können in diesem Bereich also einen weiteren Beitrag zu Senkung von CO2-Emissionen leisten. Mit der Möglichkeit eines Ausnützungsbonus von bis zu 30 Prozent für Ersatzneubauten und umfassende energetische Gebäudesanierungen erhalten die Kantone zudem ein weiteres wichtiges Instrument zur Verminderung von Treibhausgasemissionen. Dank diesem Bonus soll die bisher sehr tiefe Sanierungsquote des Schweizer Gebäudeparks erhöht werden. Vor allem bei den Ersatzneubauten eröffnen sich so neue und attraktive Möglichkeiten für Bauherren als auch für Bauunternehmen.  
 
Strassenfinanzierung sicherstellen 
Während der Hochbau stark von den Neuerungen profitieren kann, gibt es einen Wehrmutstropfen im Bereich des Tief- und Strassenbaus. Die seit 2018 aus Strafzahlungen aus Autoimporten generierten Erträge, in der Höhe von rund 100 Millionen, sollen neu nicht mehr voll in den Nationalstrassen- und Agglomerationsfonds (NAF) fliessen. Neu sollen diese Gelder hälftig zu Gunsten des NAF sowie des Klimafonds aufgeteilt werden. Somit verliert der NAF im ersten Moment gut 3 Prozent seiner Finanzierung. Bundesrätin Simonetta Sommaruga betonte, dass trotz dieser hälftigen Aufteilung der NAF für die nächsten zehn Jahre sichergestellt ist.  
 
Volk wird wohl letztes Wort haben 
Bereits vor der Schlussabstimmung wurde bekannt, dass vereinzelte Kreise das Referendum zum neuen Gesetz ergreifen werden. Der SBV und seine Gremien werden sich nun ebenfalls nochmal intensiv mit dem Gesetz auseinandersetzen und im Anschluss das weitere Vorgehen definieren. Es ist jedoch davon auszugehen, dass am Schluss das Volk darüber abstimmen wird.  
 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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