Preisänderungsverrechnung bei ausserordentlichen Umständen

Die aktuelle Preisänderungssituation ist herausfordernd – dies auch mit bewährten Verfahren.

Die aktuelle Preisänderungssituation ist herausfordernd – dies auch mit bewährten Verfahren.

 

1. Marktsituation

Die seit Beginn des vergangenen Jahres anhaltende Teuerung auf Baumaterial hat sich entgegen früheren Erwartungen nicht beruhigt.

Von besonders hohen Teuerungszuschlägen sind aktuell Stahlprodukte, Holzprodukte, Kunststoffrohre, Dämmplatten und bearbeitete Natursteine betroffen. Innerhalb dieser Produktegruppen variieren die Teuerungszuschläge zudem stark.

Diese Situation kann mit den KBOB-Materialpreisindizes nicht immer genau abgebildet werden. Dies aus zwei Gründen: zum einen werden in einem Index Materialien mitgewichtet, die teilweise eine abweichende Teuerungsentwicklung aufweisen.  Zum anderen können aktuell wichtige Differenzierungen nicht erfolgen. So gibt es beispielsweise für «bearbeitete Natursteine» sowohl Produkte mit sehr hohen Teuerungszuschlägen, als auch solche mit einer negativen Teuerung. Die Preisentwicklung einzelner Produkte kann somit im Einzelfall vom Index stark abweichen.

 

2. Indexbasierte Preisänderungsverfahren

Der Produktionskostenindex PKI (SIA 123) und die Gleitpreisformel (SIA 122) haben zwei Dinge gemeinsam: Erstens gründen sie auf Kostenmodellen und zweitens berechnen sich die Materialpreisänderungen auf Basis der KBOB-Materialpreisindizes.

Jeder KBOB-Materialpreisindex setzt sich aus verschiedenen Materialien zusammen, weshalb allfällige Abweichungen sich tendenziell ausgleichen oder in der Gesamtrechnung verschwimmen – dies vor allem über eine längere Bauzeit.  Zudem bringen systembedingt alle genannten Verfahren zur Berechnung von Preisänderungen gewisse Unschärfen mit. Diese Einflüsse sind im Normalfall unproblematisch. Allerdings gibt es Ausnahmesituationen; diese fallen an, wenn die Preisentwicklungen bestimmter Produkte stark von den Indizes abweichen und darüber hinaus die Kosten dieser Produkte relevant sind. In diesen Fällen wird ein Vertragspartner benachteiligt, was nicht als Risiko einer Partei abgetan werden darf, denn mit dem vereinbarten Preisänderungsverfahren soll genau diesem Risiko begegnet werden.

 

3. Faire Lösung

Können indexbasierte Verfahren die Preisänderung in Ausnahmefällen nicht befriedigend abbilden, führt die Lösung über das Verfahren nach Mengennachweis (SIA 124). Dieses Verfahren verlangt die Offenlegung sämtlicher betroffenen Rechnungen für Materialien sowie die Angebote der Lieferanten zum Zeitpunkt des Stichtages (Datum der Offerteingabe). Daraus lassen sich die effektiven Preisänderungen und Mengen entnehmen. Die Vertragsparteien sind gehalten, in diesem Sinne eine faire Lösung zu finden.

Dieses Vorgehen wird sowohl von der KBOB und als auch von der SIA-Kommission 120 Teuerungsverfahren empfohlen.

 

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Schweizerischer Baumeisterverband

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