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Bauvorarbeiter/in
Baupolier/in
Bauführer/in
Baumeister/in
Bundesbeiträge
Nachteilsausgleich
Zur Prüfung wird zugelassen, wer:
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/Bauwerktrenner oder aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb mindestens zwei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann;
oder
b) über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis, einen Tertiärabschluss oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dessen Erwerb mindestens drei Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann.
Die erste Berufsprüfung Bauvorarbeiter/in wird voraussichtlich im Januar 2025 stattfinden. Weitere Informationen folgen.
Prüfungsordnung BP Bauvorarbeiter (neu)
Wegleitung BP Bauvorarbeiter
a) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis als Maurerin/Maurer, als Bauwerktrennerin/ Bauwerktrenner oder aus dem Berufsfeld Verkehrswegbau oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation im Bauhauptgewerbe verfügt und nach dessen Erwerb mindestens fünf Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion vorweisen kann;
b) über ein anderes eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine mindestens gleichwertige Qualifikation verfügt und nach dessen Erwerb mindestens sechs Jahre Berufserfahrung auf Baustellen im Bauhauptgewerbe, wovon mindestens zwei Jahre in einer Führungsfunktion vorweisen kann;
c) über den Abschluss einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer eidgenössisch anerkannten höheren Fachschule, einer Fachhochschule oder einer Universität verfügt und nach dessen Erwerb zusätzlich mindestens zwei Jahre Berufserfahrung in einer Führungsfunktion auf Baustellen im Bauhauptgewerbe vorweisen kann.
Prüfungsordnung BP Baupolier (neu)
Wegleitung BP Baupolier (neu)
Informationsblatt eidg. Baupolier Prüfung 2024
Merkblatt zur elektronischen Anmeldung für die eidg. Baupolier-Prüfung 2024
Zahlung der Gebühren für eidg. Baupolier Prüfung 2024
Vorlage Arbeitsbestätigung
Erfolgreiche Absolventen der Baupolierprüfung 2024
Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2023
Erfolgreiche Absolventen der Bau-Polierprüfung 2022
a) über den Abschluss einer Berufsprüfung, einer höheren Fachprüfung, einer Fachhochschule, einer Universität oder ein Diplom HF verfügt und nach Erwerb des Abschlusses mindestens 2 Jahre Bauführertätigkeit im Bauhauptgewerbe oder in vergleichbarer Funktion vorweisen kann;
b) über ein eidgenössisches Fähigkeitszeugnis oder eine gymnasiale Maturität verfügt und nach Abschluss mindestens 4 Jahre Berufserfahrung im Baugewerbe, wovon mindestens 2 Jahre Bauführertätigkeit im Bauhauptgewerbe oder in vergleichbarer Funktion vorweisen kann.
Die erste Höhere Fachprüfung Bauführer/in wird im April 2026 stattfinden. Weitere Informationen folgen.
Prüfungsordnung HFP Bauführer im Bauhauptgewerbe (neu)
Wegleitung HFP Bauführer im Bauhauptgewerbe (neu)
Die Delegiertenversammlung des Schweizerischen Baumeisterverbandes SBV hat im November 2020 entschieden, dass der Abschluss als Bauführer künftig durch eine eidgenössische höhere Fachprüfung (HFP) erlangt wird. Damit werden die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HF) bei der Ausbildung von Bauführern im Bauhauptgewerbe abgelöst.
Informationsblatt
Die Prüfungskommission ist auf der Suche nach neuen Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten, die sich für die revidierte HFP Baumeister/in im 2025 und / oder für die revidierte HFP Bauführer/in im 2026 zur Verfügung stellen möchten.
Bedingung für eine Mitarbeit ist ein Abschluss auf mindestens der zu prüfenden Stufe, mindestens 3 Jahre Berufspraxis seit Erlangen des Abschlusses, ein hoher Berufsstolz und Offenheit für neue Methoden und Verfahren.
Bei Interesse, füllen Sie bitte das verlinkte Interessentenformular aus und schicken Sie dieses zusammen mit den erforderlichen Unterlagen an [email protected]
Unsere Prüfungsleiter der drei Sprachregionen werden sich im Anschluss gern bei Ihnen melden mit weiterführenden Informationen.
Interessentenformular Experte und Redaktor HFP
Zur Prüfung zugelassen wird, wer
a) den Titel Techniker/in HF Bauführung, Ingenieur/in FH, Architekt/in FH oder Bauingenieur/in ETH, Architekt/in ETH tragen darf (oder eine gleichwertige Ausbildung besitzt) und drei Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist;
b) wer den eidg. Fachausweis als Bau-Polier/in, Bauwerktrenn-Polier/in oder Verkehrswegbau-Polier/in besitzt und fünf Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist;
c) wer ein eidg. Fähigkeitszeugnis im Bauhauptgewerbe besitzt und sechs Jahre Praxis als Bauführer/in in einer Bauunternehmung nachweist
und
d) die erforderlichen Atteste der Modulabschlüsse bzw. deren Gleichwertigkeitsbestätigungen gemäss Ziffer 3.32 der Prüfungsordnung vorlegen kann.
Bitte verwenden Sie für Ihre Anmeldung die unten abgebildeten Dokumente:
Zur Anmeldung
Informationen zur Prüfung 2024
Merkblatt zur Anmeldung an die Prüfung
Rechnungsformular HFP Baumeister
Prüfungsordnung Baumeister
Erfolgreiche Absolventen der Baumeisterprüfung 2023
Erfolgreiche Absolventen der Baumeisterprüfung 2022
Als beitragsberechtige Vorbereitungskurse im Bauhauptgewerbe gelten die Ausbildungen BP Bauvorarbeiter/in, BP Baupolier/in, BP trassenbau-Polier/in, BP Gleisbau-Polier/in, BP Grundbau-Polier/in, HFP Bauführer/in, HFP Baumeister/in, BP Bautenschutzfachmann/frau, BP Baustoffprüfer/in, BP Sprengfachmann/frau und BP Handwerker/in in der Denkmalpflege. Auch Vorbereitungskurse auf Stufe Bauvorarbeiter/in gelten als Teil der Vorbereitungskurse auf die BP Baupolier/in und sind beitragsberechtigt, wenn im Anschluss die BP Baupolier/in abgelegt wird.
Bitte beachten Sie:
Wie gehe ich als Arbeitgeber vor?
Der SBV empfiehlt den Abschluss einer Weiterbildungsvereinbarung mit den Arbeitnehmenden. Für SBV-Mitglieder gibt es eine Vorlage. Diese finden Sie weiter unten.
Weitere Informationen:
Allgemeine Fragen zur Finanzierung:
Geschäftsstelle HBB Prüfungen
Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.30 bis 11.30 Uhr und von 13.30 bis 16.30 Uhr
Tel. +41 58 360 76 99, [email protected]
Fragen zur Muster-Weiterbildungsvereinbarung:
Rechtsdienst SBV, Tel. + 41 58 360 76 76, [email protected]
Vertragsvorlage
Aus- und Weiterbildungsvereinbarungen
Weiterführende Informationen zu den Bundesbeiträgen finden Sie ebenfalls auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).
Weiterführende Informationen zum Nachteilsausgleich finden Sie auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI).