Raumkonzept Schweiz – realitätsfremd und ungenügend

Das neue Raumkonzept überzeugt nicht. Zentrale Fragen der Raumentwicklung bleiben offen. Zudem fehlt eine politische Abstützung. Damit bleibt unklar, wie relevant das Konzept überhaupt ist.

Das neue Raumkonzept überzeugt nicht. Zentrale Fragen der Raumentwicklung bleiben offen. Zudem fehlt eine politische Abstützung. Damit bleibt unklar, wie relevant das Konzept überhaupt ist.

Es ist richtig, sich mit der langfristigen Entwicklung des Lebensraums Schweiz zu befassen. Vertreter des Bundes, der Kantone, der Städte und der Gemeinden haben deshalb das im 2012 erstmals erstellt Raumkonzept Schweiz gemeinsam überarbeitet. Ziel der Überarbeitung war, ein räumliches Leitbild für die Schweiz bis 2050 zu erstellen. Doch der im Dezember 2024 präsentierte Entwurf greift zentrale Themen wie Verdichtung, Infrastruktur oder Nutzungskonflikte nur ungenügend und oft realitätsfremd auf.

Ein Beispiel: Die Verdichtung wird als fortgeschritten dargestellt – das ist falsch. Die im Raumplanungsgesetz geforderte Innenentwicklung gehört nach wie vor zu den grössten und vielerorts ungelösten Aufgaben. Besonders in den Städten funktioniert sie kaum. Statt Wunschdenken braucht es endlich ein durchdachtes Umsetzungskonzept – mit weniger Regeln und mehr Planungssicherheit für alle Beteiligten. Ersatzneubauten sind dabei wichtig, um rasch neuen Wohnraum zu schaffen, ohne zusätzliche Grünflächen zu verbauen. Auch dazu fehlen klare Äusserungen.

Das Konzept lässt zudem im Bereich der Infrastruktur zukunftsweisende Aussagen vermissen. Die Bedürfnisse der Bevölkerung und der Wirtschaft wachsen. Wir brauchen leistungsfähige Verkehrswege auf Schiene und Strasse. Die Verkehrsträger dürfen nicht – wie im Raumkonzept – gegeneinander ausgespielt werden.

Neben den inhaltlichen Mängeln fehlt dem Entwurf eine politische Legitimation und damit eine breite Abstützung. Der Schweizerische Baumeisterverband lehnt die aktuelle Fassung daher ab und hat mehrere Änderungsanträge eingereicht.

Die vollständige Stellungnahme des SBV finden Sie hier.

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