Revidierter BBF Bau seit 1. April 2023 in Kraft  

Der Bundesrat hat am 27. Februar 2023 die AVE des modernisierten Berufsbildungsfonds beschlossen. Mit dem revidierten BBF Bau verfügt die Branche über ein modernes Instrument für die Grund- und die höhere Berufsbildung sowie die Weiterbildung.

Der Bundesrat hat am 27. Februar 2023 die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) des modernisierten Berufsbildungsfonds BBF Bau beschlossen. Mit dem revidierten BBF verfügt die Baubranche über ein modernes Finanzierungs- und Steuerungsinstrument für die Förderung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung sowie der berufsorientierten Weiterbildung.

Die Revision wurde im Rahmen des Masterplans SBV-Berufsbildung 2030 in Angriff genommen. Die Delegiertenversammlung des SBV hatte dem modernisierten Reglement bereits im Mai 2022 zugestimmt. Mit der Aktualisierung des BBF Bau und der nun erfolgten AVE durch den Bundesrat stellt der SBV sicher, dass die Aktivitäten in den Bereichen Bildung und Berufsmarketing auch in Zukunft solide finanziert sind. „Die Revision des BBF Bau ist ein wichtiger Erfolg für das Bauhauptgewerbe. Jetzt verfügen wir über die nötigen Instrumente zur zukunftsgerichteten Finanzierung und Steuerung“, freut sich Marc-Aurel Hunziker, SBV-Vizedirektor und Leiter Bildung.

Der BBF Bau dient der Finanzierung von nationalen Aufgaben in der Berufsbildung des Bauhauptgewerbes. Die erhobenen Fondsgelder werden für die Entwicklung und Förderung der beruflichen Grundbildung, der höheren Berufsbildung und der berufsorientierten Weiterbildung des Bauhauptgewerbes eingesetzt.

Die Modernisierung und Erweiterung der Aufgaben führt dazu, dass die Beiträge an den BBF Bau erhöht werden müssen. Aufgrund der bundesrätlichen Allgemeinverbindlicherklärung werden die Kosten gerecht auf alle Betriebe der Branche verteilt. Der revidierter BBF Bau ist am 1. April 2023 in Kraft getreten.

Weitere Informationen zum BBF Bau sind online erhältlich.

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Thomas Staffelbach

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