Rückblick der Sommersession

Der SBV hat in jüngerer Zeit eine Mitgliederumfrage durchgeführt. Demnach ist es ein grosses Bedürfnis der Mitglieder, mehr über die Aktivitäten des SBV im politischen Raum zu erfahren. Die Sommersession 2022 des Parlaments ist letzte Woche zu Ende gegangen. Die Session brachte einige wichtige Entscheide für das Bauhauptgewerbe. Gerne möchten wir die wichtigsten Ergebnisse hiermit zusammenfassen.

 

Entsendegesetz

Der Ständerat versenkte eine Gesetzesrevision zum Entsendegesetz, welche eine nationale Regelung zur Durchsetzung der Regeln für Entsandte aus EU-Staaten wollte. Der Ständerat trat am Dienstag im Gegensatz zum Nationalrat mit 26 zu 19 Stimmen zum zweiten Mal nicht auf die Vorlage ein. Dieser Entscheid bedeutet das Aus für die Revision.

Die Kantone können sich selbst um die Durchsetzung ihrer Mindestlöhne für aus dem Ausland entsandte Arbeitnehmer kümmern, die Voraussetzungen sind gegeben. Zudem war keine Ausnahme für Gesamtarbeitsverträge vorgesehen . Die Kontrolle der Mindestlöhne in den GAV-Branchen wie etwa dem Bauhauptgewerbe wäre unklar war gewesen, deswegen setzte sich der SBV dagegen ein.

 

Kartellgesetz

Eigentlich ist der Auftrag klar: Die Wettbewerbskommission (Weko) soll sich bei Verfahren im Kartellrecht nicht nur auf die belastende Umstände konzentrieren, sondern auch die entlastenden Umstände von sich aus in Betracht ziehen. Dies tut sie aber in der Praxis nicht unbedingt, was zum Nachteil der angeklagten Unternehmen ist. Daher begrüsst der SBV, dass nach dem Ständerat auch der Nationalrat einen entsprechenden Vorstoss von Ständerat Hans Wicki (FDP/NW) mit 99 zu 73 Stimmen angenommen hat. Der SBV hat zusammen mit anderen Verbänden mit Vorstoss inhaltlich und kommunikativ begleitet, damit die in der Verfassung geltende Unschuldsvermutung auch im Kartellrecht gelebt wird.

 

Transparenz der Paritätischen Kommissionen

Die paritätischen Kommissionen sind für den Vollzug der allgemeinverbindlichenGesamtarbeitsverträge (GAV) zuständig. Daher muss auch sichergestellt sein, dass sie ihre Geldmittel, die sie aus Lohnbeiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beziehen, zweck- und sachgerecht einsetzen. Daher sollen die Kommissionen offenlegen, wie sie ihre finanziellen Mittel einsetzen. Dafür spricht sich nach dem Nationalrat auch der Ständerat aus. Im Rat wurden explizit die Rückvergütungen, welche die Gewerkschaften von den Kommissionen für die Gewerkschaftsmitglieder erhalten, als problematisch und intransparent kritisiert.

 

Sozialpartnerschaft sichern

Der Ständerat will, dass Bestimmungen eines allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsvertrags (ave GAV) zu Mindestlohn, 13. Monatslohn und Ferienanspruch wider anderslautende Bestimmungen der Kantone vorgehen. Bei allen anderen arbeitsrechtlichen Bestimmungen behalten die Kantone das Recht, selbst in ave GAV einzugreifen. Der Ständerat hat sich mit der Annahme klar zur Sozialpartnerschaft bekannt. Er hat eine entsprechende Motion angenommen. Eine breite Allianz aus 27 Wirtschafts- und Branchenverbänden, der auch der SBV angehört, begrüsst den Entscheid.

Die Sozialpartnerschaft ist ein Erfolgsmodell und garantiert den sozialen Frieden seit über 100 Jahren. Die allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträge sind ein unverzichtbarer Teil der Sozialpartnerschaft. Diese Gesamtarbeitsverträge sind nicht nur Vereinbarungen zwischen Privaten, sondern aufgrund eines Beschlusses des Bundesrates für die gesamte Branche verbindlich. Einseitige kantonale Eingriffe, die einzelne lohnrelevante Bestimmungen der ave GAV aushebeln, untergraben die Allgemeinverbindlicherklärungen des Bundesrates. Das führt zu grosser Rechtsunsicherheit für die Unternehmen. Zudem benachteiligt es die Branchen mit ave GAV gegenüber denjenigen ohne ave GAV. Als nächstes wird die Motion in der WAK-N beraten.

 

Sessionsrückblick

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Schweizerischer Baumeisterverband

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