SBV gestaltet den politischen Wandel aktiv mit

Als nationaler Dachverband des Bauhauptgewerbes engagiert sich der SBV auf allen drei politischen Ebenen. Ziel sind optimale Rahmenbedingungen für die Mitglieder zu schaffen.

Als nationaler Dachverband des Bauhauptgewerbes engagiert sich der SBV auf allen drei politischen Ebenen. Ziel sind optimale Rahmenbedingungen für die Mitglieder zu schaffen.

Im Herbst hat das eidgenössische Parlament mehrere Geschäfte behandelt, die bedeutsam für das Bauhauptgewerbe sind. Dank teilweise langjähriger politischer Arbeit ist es gelungen, vier wichtige Entscheide im Sinne der Bauwirtschaft zu beeinflussen: Zum einen beim Lärm und bei Einsprachen, die beide den Wohnungsbau behindern, zum anderen bei der Entschädigung bei Hitze und beim Abwenden unfairer Risiken für die Bauunternehmen.

Voraussetzungen für mehr Wohnungsbau

Der Gordische Knoten beim Lärm ist gelöst! Jetzt können wieder Wohnungen in lärmbelasteten Gebieten gebaut werden. Bisher wurden zahlreiche Wohnbauten durch einen Bundesgerichtsentscheid blockiert, der das Umweltschutzgesetz (USG) überinterpretiert hat. Das Parlament hat nun das USG revidiert und den Willen des Gesetzgebers klar zum Ausdruck gebracht. Ein Bauherr hat damit drei Möglichkeiten, um in lärmbelasteten Gebieten zu bauen: Entweder müssen mindestens 50 Prozent der lärmempfindlichen Räume in neuen Wohnungen über ein Fenster verfügen, bei dem die Grenzwerte eingehalten werden. Oder ein lärmempfindlicher Raum muss bei kontrollierter Lüftung die Grenzwerte erfüllen, sofern ein Kühlsystem oder drittens ein ruhiger Aussenbereich vorhanden ist. Der SBV hat diese Anpassung während drei Jahren intensiv begleitet. Besonders wichtig dabei waren die wiederkehrenden Absprachen mit Parlamentsmitgliedern beider Kammern und diversen baunahen Organisationen.

Einschränkung des Verbandsbeschwerderechts erreicht

In der Herbstsession wurde auch das Verbandsbeschwerderecht eingeschränkt. Gegen kleinere Wohnbauprojekte dürfen Umweltverbände künftig keine Beschwerde mehr einreichen. Betroffen sind Gebäude mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2, Ausnahmen sind im Gesetz abschliessend definiert. Damit müssen sich beispielsweise Familien beim Bau ihres Eigenheimes nicht mehr vor Einsprachen von mächtigen nationalen Verbänden fürchten. Mit der Begrenzung des Verbandsbeschwerderechts auf grössere Bauten ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung gelungen.

Einsprachen auf schützenswerte Interessen beschränken

Als nächster Schritt steht die Korrektur der Einsprachemöglichkeiten von Privaten an. Wer Einsprach erheben will, sollen wieder schutzwürdige Interessen aufzeigen müssen. Nach einem Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahre 2011 war dies nicht mehr nötig. De facto hat dieser Gerichtsentscheid zu einer deutlichen Ausweitung des Beschwerderechts geführt. Das Parlament will dies nun korrigieren. Ein entsprechender Vorstoss von Ständerat Andrea Caroni (FDP/BE) fand im Ständerat breite Unterstützung. Der Bundesrat muss nun aufzeigen, wie die Rügemöglichkeit von Einsprechenden wieder auf schutzwürdige Interessen beschränkt werden können.

Dank teilweise langjähriger politischer Arbeit ist es gelungen, vier wichtige Entscheide im Sinne der Bauwirtschaft zu beeinflussen.

Schlechtwetterentschädigung: Vorstoss läuft langsam heiss

An Hitzetagen ist die Schlechtwetterentschädigung bislang de facto nicht verfügbar. Der Ständerat will diese nun sommertauglich machen. Eine klare Ratsmehrheit hat die Notwendigkeit einer Anpassung erkannt. Damit die Schlechtwetterversicherung auch bei Hitze anwendbar wird, müssen Unternehmen den effektiven Ausfall auf Stundenbasis verrechnen können, ohne dass zu Beginn der Hitzewelle eine dreitägige Karenzfrist zur Anwendung kommt. Eine solche Änderung ist finanzpolitisch verantwortbar, da die Ausgaben der Schlechtwetterversicherung im Winter als Folge des Klimawandels seit Jahren rückläufig sind.

Wenn auch der Nationalrat zwei von Ständerätin Johanna Gapany (FDP/FR) und Nationalrätin Samira Marti (SP/BL) ausformulierte Gesetzesänderungen gutheisst, kann die Schlechtwetterentschädigung an Hitzetagen künftig einfach und schnell ausgezahlt werden. Auf diese Weise können einige wenige ausgewählte Branchen, die wie der Bau der Witterung besonders stark ausgesetzt sind, wertvolle Arbeitsplätze langfristig sichern.

Unverhältnismässige Risiken bei Baumängeln abgewehrt

Die Frist für Mängelrügen wird im Obligationenrecht von sieben auf 60 Tage ausgeweitet. Die Verjährungsfrist wird bei fünf Jahren belassen. Sowohl Ständerat als auch Nationalrat haben beiden Regelungen bereits zugestimmt. Ursprünglich wollte der Nationalrat die Mängelrügefrist gänzlich abschaffen und die Verjährungsfrist auf zehn Jahre verdoppeln. Für Bauunternehmer wäre das Risiko damit überrissen gewesen, sie hätten viel höhere Kosten tragen müssen. Diese Gefahr konnte dank der politischen Arbeit der Baubranche abgewendet werden. Einzelne Details sind noch offen und müssen im Parlament noch zu Ende beraten werden.

Konkrete, nicht abstrakte Erfüllungsgarantie

Viele private und öffentliche Bauherren ziehen aktuell direkt die abstrakte Erfüllungsgarantie anstatt sich um andere Garantieformen zu bemühen. Bauherren kassieren so die Kaution, ohne zu beweisen, dass ein Bauunternehmen einen Mangel verursacht hat. Bei den anderen Garantieformen hingegen liegt die Beweislast bei den Bauherren. Manche Bauherren missbrauchen die Erfüllungsgarantie zudem, um den Baupreis am Ende zu drücken. Daher ist es sehr erfreulich, dass der Nationalrat eine Motion von Diana Gutjahr (SVP/TG)angenommen hat, die solche Missbräuche verhindern soll.

Der Schweizerische Baumeisterverband vertritt die Interessen und Positionen des Bauhauptgewerbes in der Schweiz. Er setzt sich für ein wirtschaftlich und politisch attraktives Umfeld für Unternehmen des Hoch- und Tiefbaus ein. Mehr zu den politischen Positionen des SBV

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Schweizerischer Baumeisterverband

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