Schutz vor Hitze und UV-Strahlen!

Im Sommer erreichen Hitze und UV-Strahlung ihren Höhepunkt. In dieser Zeit müssen besondere Schutzmassnahmen getroffen werden, denn wer im Freien arbeitet, ist der UV-Strahlung besonders ausgesetzt. Für sie ist der Sonnenschutz sehr wichtig.

Schutzmassnahmen gemäss TOP-Prinzip

Die Massnahmen sollen gemäss TOP-Prinzip (technisch, organisatorisch, persönlich) getroffen werden. Mit technischen Massnahmen sind Schutzmassnahmen gemeint, welche die Arbeitnehmenden effizient vor der Sonneneinstrahlung schützen. Hierzu zählen alle Formen von Beschattungen, wie Schutzzelte, Sonnenschirme oder Sonnensegel. Mit organisatorischen Massnahmen sind Planung der Arbeitszeiten und Arbeitsabläufe gemeint, um Belastungen durch Hitze oder UV-Strahlung zu vermeiden.

 

Persönliche UV-Schutzmassnahmen

Mit personenbezogenen Massnahmen sind Schutzmassnahmen gemeint, die der Arbeitnehmer*in selbst umsetzen muss. Hier gilt neben der Schutzplicht des Arbeitgebers auch die Eigenverantwortung der Arbeitnehmenden. Persönliche Schutzmassnahmen gegen Hitze sind leichte Kleider, welche die Verdunstung von Schweiss erlauben und optimalerweise einen UV-Schutz haben und genügend Wasser trinken. Zusätzlich sind zum Schutz vor UV-Strahlung besonders in den Sommermonaten Juni/Juli ein Helm mit Nackenschutz und Stirnblende, Sonnencrème und Lippenpomade mit SPF 50 und eine Sonnenbrille zum Schutz für die Augen notwendig. In den heissen Sommermonaten Juni und Juli, wenn die UV-Strahlung und Temperaturen am höchsten sind, kann ein befeuchteter Nackenschutz neben UV-Schutz eine Abkühlung bieten.

 

UV-Schutz ist auch Gesundheitsschutz

Beschäftigte, die im Sommer auf Baustellen der Sonne ausgesetzt sind, sehen sich mit verschiedenen Gesundheitsgefahren konfrontiert: Überhitzung, Sonnenbrand und ein grosses Risiko, an Hautkrebs zu erkranken. Dies ist nicht zu unterschätzen: So stellt der durch UV-Strahlung verursachte weisse Hautkrebs im vergangenen Jahr gemäss Unfallversicherer Suva die häufigste Berufskrankheit der Bauwirtschaft in der Schweiz dar.

Es ist unerlässlich, dass Personen, die im Freien arbeiten, rechtzeitig Massnahmen zum Schutz ihrer Gesundheit ergreifen.

Philippe Carlen
Leiter Qualität, Umwelt, Sicherheit beim SBV

Die gute Nachricht ist: Die Prävention ist sehr einfach, mehrmals täglich eine Sonnenschutzcreme mit einem hohen Lichtschutzfaktor aufzutragen genügt. Wer dies nur am Morgen tut, sorgt für keinen ausreichenden Schutz vor UV-Strahlung, denn durch das Schwitzen und jedes Mal, wenn man sich ins Gesicht greift, wischt man ein wenig der Creme weg. Daher ist regelmässiges Eincremen für einen UV-Schutz und Prävention unerlässlich.

BfA UV-Schutz Kampagne

Zusammen mit dem SBV lanciert die BfA (Beratungsstelle für Arbeitssicherheit) ab Mitte Mai eine Präventionskampagne, die die Bedeutung des Schutzes vor Hitze und UV-Strahlung auf Baustellen herausstreicht.

Weitere Informationen zu Hitze und UV-Schutz finden Sie hier.

Über den Autor

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Lucia Staub

Kampagnenleitung Marketing

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