Schutzmassnahmen gegen übermässige Sonneneinstrahlung – Kontrollen durch die Suva

Sowohl das Arbeitsgesetz wie auch die BauAV legen fest, dass die Arbeitnehmenden gegen übermässige Sonneneinstrahlung und Hitze zu schützen sind. Grund hierfür sind vor allem die zunehmenden Erkrankungen an weissem Hautkrebs.

Sowohl die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV3) wie auch die Bauarbeitenverordnung (BauAV) legen fest, dass die Arbeitnehmenden gegen übermässige Sonneneinstrahlung und Hitze zu schützen sind. Grund hierfür sind vor allem die zunehmenden Erkrankungen an weissem Hautkrebs. Dieser gilt bei Berufsleuten, die im Freien arbeiten, als Berufskrankheit.

Zum Schutz der Mitarbeitenden ist es wichtig, dass Baumeister für die Zeit zwischen April und September mindestens folgende Massnahmen treffen:

  • Leichte Kleidung, Oberkörper mit einem T-Shirt bedeckt
  • Bereitstellung von Sonnencreme mit Schutzfaktor 30 oder höher und Lippenschutz

In den Monaten Juni und Juli ist die Belastung durch die UV-Strahlung am höchsten. Während dieser Zeit ist es bei Arbeiten im Freien ohne Schatten wichtig, Stirn, Nacken, Nase und Ohren zusätzlich zu schützen, da diese Körperpartien am meisten gefährdet sind. Den besten Schutz bietet hierfür ein Nackenschutz mit Stirnblende.

Kontrolle durch die Suva

Die Suva wird die Umsetzung der oben aufgeführten Massnahmen, insbesondere die zusätzlichen Massnahmen in den Monaten Juni und Juli wie Schattenarbeitsplätze oder Nackenschutz mit Stirnblende überprüfen. Vergewissern Sie sich daher rechtzeitig, diese für Ihre Baustellen einzuplanen und fehlendes Material zu besorgen.

Mehr zum Schutz vor Hitze und UV-Strahlung finden Sie auf unserer Webseite. Für weitere Informationen steht auch die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter der Mailadresse: [email protected] zur Verfügung.

Über den Autor

pic

Monica Fernandez De Dios

[email protected]

Artikel teilen