SGK-N empfiehlt Verbot von Pauschalvergütung für Arbeitslosenkassen Mittwoch, 10.2.2021 | 09:02 Mit 16 zu 8 Stimmen beantragt die SGK-N die Annahme der Motion «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen». Das ist brisant, rechnet doch die von der Gewerkschaft Unia geführte Arbeitslosenkasse als einzige Anbieterin ihre Leistungen als Pauschale ab. Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrats (SGK-N) hat sich am Freitag, 5. Februar für ein Verbot der intransparenten Pauschalvergütung für Arbeitslosenkassen ausgesprochen. Sie empfiehlt die entsprechende Motion «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» des Luzerner Ständerats Damian Müller zur Annahme im Nationalrat. Und dies mit 16 Ja- zu 8 Nein-Stimmen sehr deutlich, wie sie in einer Medienmitteilung schreibt. Der Schweizerische Baumeisterverband begrüsst dieses klare Verdikt. Gerade während der Corona-Pandemie sind klare und transparente Richtlinien für die Tätigkeiten und Leistungen der Arbeitslosenkassen nötiger denn je. Die Arbeitslosenkassen nehmen diese Aufgaben gestützt auf ihre Leistungsvereinbarungen mit dem Seco wahr: Die Arbeitslosenkasse der Unia rechnet als einzige Anbieterin ihre Arbeitslosenkassenleistungen als Pauschale ab. Alle anderen Arbeitslosenkassen haben sich spätestens per Ende 2018 von dieser undurchsichtigen Methode abgewendet. Es ist stossend, dass ausgerechnet jene Gewerkschaft mit ihrer Arbeitslosenkasse so undurchsichtig wirtschaftet, die seit Beginn der Corona-Krise mit einer regelrechten Kampagne gegen den Bundesrat alles darangesetzt hat, selbst Betriebe in der Industrie oder im Bau zu schliessen oder zumindest herunterzufahren. Damit nimmt die Unia viele Fälle von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit bewusst in Kauf. Denn als Anbieterin der grössten Arbeitslosenkasse der Schweiz kann die Unia damit rechnen, dass zahlreiche betroffene Personen unmittelbar nach ihrem beruflichen Schicksalsschlag Dienstleistungen der Unia-Arbeitslosenkasse in Anspruch nehmen werden. Diesen Fehlanreiz gilt es mit der nächsten Vereinbarungsperiode zwischen dem Seco und den Arbeitslosenkassen, deren Laufzeit beginnt am 1.1.2024, abzuschaffen. Es wäre ein wichtiges Zeichen für alle unter der Corona-Krise leidenden Unternehmen in unserem Land, wenn sich auch der Nationalrat in der Frühjahrssession für die Vorlage aussprechen würde. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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