SIA Norm 431 – was zu beachten ist

Seit dem 1. August 2022 ist die neue SIA NORM 431 und 118 / 431 in Kraft. Hier erfahren Sie, was neu berücksichtigt werden muss.

 

SIA 431: 2022 ENTWÄSSERUNG VON BAUSTELLEN

 

Wichtige Punkte der neuen Norm für die Bauunternehmen sind:

  • Bei der Entwässerung von Baustellen und dem Transport, der Lagerung und dem Umschlag von wassergefährdenden Flüssigkeiten dürfen weder Boden, ober- und unterirdische Gewässer noch Kläranlagen geschädigt werden.
  • Bis zum Zeitpunkt der Baubewilligung muss durch die Bauherrschaft (resp. deren Planer) ein dreistufiges Verfahren zur Beurteilung der gewässerrelevanten Risiken im Zusammenhang mit der Entwässerung von Baustellen durchgeführt werden.
  • Die Erstbeurteilung (Stufe 1: Abklärung der gewässerrelevanten Risiken) ist in jedem Fall durchzuführen. Die Notwendigkeit der Stufen 2 und 3 ist abhängig von der Grösse des Bauprojekts, den Bauprozessen, den eingesetzten Stoffen und dem Schutzgut.
  • Stufe 1: Die Erstbeurteilung soll aufzeigen, ob es sich um eine, bezüglich Gewässer unproblematische Baustelle handelt, oder ob die Notwendigkeit für weitere Abklärungen besteht. Sie entspricht in Punkto Bearbeitungstiefe der bisherigen Empfehlung SIA 431:1997. Die Massnahmen gemäss Stufe 1 bestehen in der Regel aus Anforderungen an die Abwasserbehandlung, d. h. die Abscheidung von Kohlenwasserstoffen, Sedimentation und Neutralisation, sowie aus der korrekten Lagerung von wassergefährdenden Stoffen. Diese Standardmassnahmen werden auch in Zukunft bei den meisten Baustellen zur Anwendung kommen. Der Einsatz und die Handhabung der dazu notwendigen Einrichtungen sind bei den Bauunternehmen seit vielen Jahren gut bekannt und sie werden oft eingesetzt.
  • Stufe 2: Ist ein Bauprojekt aufgrund seiner Grösse, der gewässerkritischen Bauprozesse, oder empfindlicher Schutzgüter in die Stufe 2 einzuordnen, ist das entsprechende Gefährdungspotenzial (Risiko) gemäss den Vorgaben der Norm abzuschätzen. Die summarische Beurteilung kann in der Regel durch das beauftragte Planungsbüro vorgenommen werden, bei komplexen Fragestellungen sollte ein Umweltspezialist beigezogen werden.
  • Stufe 3: Werden in Stufe 2 die gewässerrelevanten Risiken als „nicht akzeptabel“ beurteilt, muss in der dritten Stufe die effektive Belastung der Schutzgüter berechnet werden. Die Beurteilung erfolgt aufgrund der Inhaltsstoffe der verwendeten Bauchemikalien in Verbindung mit den Stoffeigenschaften, den eingesetzten Mengen und den Schutzgütern. Sie hat den Charakter eines «Schadstoff-Gutachtens» und kann nur durch einen ausgewiesenen Umweltspezialisten durchgeführt werden.

 

 

BESONDERS ZU BEACHTEN SIND FOLGENDE PUNKTE: 

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ENTWÄSSERUNGSKONZEPT

Das Entwässerungskonzept muss bereits in frühen Planungsphasen durch die Planer erarbeitet werden. (Vorprojekt Phase 31; Bauprojekt Phase 32; Baubewilligungsverfahren Phase 33)

Das Entwässerungskonzept regelt die Behandlung und Ableitung der Baustellenabwässer in den verschiedenen Bauphasen. Im Weiteren wird die sichere Lagerung von wasser-gefährdenden Stoffen, sowie soweit möglich, die Aufgaben und Verantwortlichkeiten der am Bau Beteiligten aufgezeigt und festgelegt.

Es ist Grundlage für die Ausschreibungen und die Werkverträge. Das Ziel ist, die korrekte Ausführung der Arbeiten zu gewährleisten.

 

BAUAUSFÜHRUNG:

Die Baustellenentwässerung ist gemäss dem Entwässerungskonzept sowie den Auflagen der Bewilligungsbehörde auszuführen. Der Baustelleninstallationsplan wird durch den Bauunternehmer mit den Abwasserbehandlungsanlagen und den Kanalisationsleitungen für die Baustellenentwässerung ergänzt.

Die Massnahmen auf Grund der Abklärung der gewässerrelevanten Kriterien und Risiken (Stufe 1, 2 und 3) sind gemäss den Vorgaben der Ausführungsunterlagen und Leistungs-verzeichnisse umzusetzen. Bei Änderungen der Bauverfahren sind die Gefährdungs-potenziale erneut zu beurteilen und gegebenenfalls mit den Behörden abzusprechen.

Beim Betrieb von Anlagen und beim Umgang mit gefährlichen Stoffen (z. B. Chemikalien), sowie mit kontaminiertem Wasser und Schlamm sind die Bestimmungen der Arbeits-sicherheit stets zu beachten.

Wassergefährdende Stoffe dürfen auf der Baustelle nur in den benötigten Mengen gelagert werden. Reste von Flüssigkeiten oder anderen wassergefährdenden Stoffen dürfen nicht auf der Baustelle zurückgelassen werden.

 

Anhang F

Beispiel für den Inhalt und die Gliederung eines Entwässerungskonzepts

 

Anhang H

Bauliche und verfahrenstechnische Hinweise zur Behandlung von Baustellenabwasser

 

118/431 ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE ENTWÄSSERUNG VON BAU-STELLEN

 

WERKVERTRAG

Das Entwässerungskonzept ist in den Ausschreibungsunterlagen so umzusetzen und darzustellen, dass für den Unternehmer die daraus für ihn entstehenden Pflichten und Aufwendungen kalkulierbar, sowie die Art der Vergütung ersichtlich ist.

Die Ausschreibungsunterlagen müssen alle Informationen enthalten, die für ein Angebot erforderlich sind.

-Mit dem Angebot sind vom Unternehmer unter anderem folgende Beilagen abzugeben:

  • Baustelleninstallationsplan mit vorgesehenen Anlagen für die Entwässerung der Baustelle.
  • Liste der wichtigsten vorgesehenen Geräte, soweit sie die Art und die Menge des Baustellenabwassers beeinflussen.
  • Beschrieb der vorgesehenen Abwasserbehandlungsanlagen und der Entwässerung.
  • Vorgesehene Massnahmen für das sichere Lagern und Umschlagen wassergefährdender Stoffe.
  • Liste der auf der Baustelle zum Einsatz kommenden wassergefährdenden Stoffe.
  • Bekanntgabe zusätzlich benötigter Flächen für Baustelleneinrichtungen.

 

PFLICHTEN DER VERTRAGSPARTNER

 

Bauherr: Der Gewässerschutz auf Baustellen liegt in der Verantwortung des Bauherrn. Dazu gehört der Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer, des Kanalisationssystems und der ARA. Dies erfordert eine allfällige Behandlung der Baustellenabwässer sowie die gezielte Überwachung der verschiedenen Abwasserarten. Diese Pflichten können einem Unter-nehmen im Werkvertrag übertragen werden.

 

Bauleitung (ggf. mit Unterstützung eines Fachbauleiters) Überprüfen der Richtigkeit der im Entwässerungskonzept festgelegten Grundlagen und Annahmen, inklusive Kontrolle der Übereinstimmung mit den Auflagen der Behörden. Kontrolle und Durchsetzung der korrekten Behandlung und Ableitung bzw. Entsorgung des Abwassers.

 

Unternehmer: Ausführen der vereinbarten Massnahmen für die Entwässerung der Baustelle. Handlungsanweisungen an die auf der Baustelle tätigen Mitarbeiter für die festgelegte Entwässerung, deren Überwachung, sowie das sichere Lagern und Umschlagen wassergefährdender Stoffe. Meldepflicht der Vorkehrung von notwendigen Sofortmassnahmen bei ausserordentlichen Ereignissen, sowie Meldung an die Behörde und Bauherrschaft oder deren Vertreter festlegen.

 

Massnahmen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes umsetzen.

 

VERGÜTUNGSREGELUNGEN Inbegriffene Leistungen.: eine Auswahl der wichtigsten Leistungen

  • Massnahmen, Einrichtungen und Leistungen für das sichere Lagern und Umschlagen wassergefährdender Stoffe.
  • Massnahmen in Bezug auf Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für die Entwässerungsanlagen.
  • Instruktion der eigenen Mitarbeiter.
  • Reinigung verschmutzter Kanalisationen und Werkleitungen, sofern vom Unternehmer zu verantworten.
  • Erforderlicher Unterhalt an Geräten und Einrichtungen.
  • Überwachung und Kontrolle von Geräten, Einrichtungen und festgelegten Massnahmen (z. B. Überprüfung der Trübung gemäss Entwässerungskonzept) innerhalb der regulären Arbeitszeit.
  • Wirkungskontrollen, Einregulierung von Pumpen und deren Dokumentationen.

 

Nicht inbegriffene Leistungen: eine Auswahl der wichtigsten Leistungen

  • Anlagen für die Behandlung des Baustellenabwassers wie Absetzbecken, Neutralisation, Fällung, Flockung, Rückhaltebecken usw. antransportieren, erstellen, vorhalten und unterhalten, betreiben, verschieben, demontieren, abtransportieren.
  • Radwaschanlagen.
  • Entsorgung von Schlamm aus Anlagen für die Behandlung des Baustellenabwassers.
  • Frischwasserzufuhr.
  • Massnahmen zum Schutz der Gewässer (ober- und unterirdisch).
  • Baustellenspezifische Massnahmen in Bezug auf Arbeitssicherheit, Gesundheits- und Schallschutz.
  • Überwachung und Kontrolle von Geräten, Einrichtungen und festgelegten Massnahmen (z. B. Überprüfung der Trübung gemäss Entwässerungskonzept) ausserhalb der regulären Arbeitszeit.

 

AUSMASS UND ZAHLUNGSMODALITÄTEN Ausmassbestimmungen

Unter diesem Titel sind die Art und Weise, sowie die Einheiten der Messweise der Leistungen definiert.

 

ABNAHME DES WERKES UND HAFTUNG FÜR MÄNGEL

Die Anlagen zur Baustellenentwässerung sind temporäre Anlagen während der Bauphase. Die Abnahmen durch den Bauherrn erfolgen auf Grund des Leistungsverzeichnisses während der Bauphase und nach der Demontage der Anlagen.

 

Fazit

Die neue Norm enthält ein neues Beurteilungskonzept der gewässerrelevanten Risiken und berücksichtigt insbesondere auch die problematischen Bauprozesse bzw. ökotoxikologisch relevanten Bauchemikalien. Des Weiteren beinhaltet die Norm konkrete Anforderungen an die Überwachung der Baustellenabwässer.

Die Bauunternehmer tun gut daran, den Inhalt der für sie wichtigen Bestimmungen und Regelungen zu kennen, um einerseits keine Gewässerverschmutzung durch fehlerhaftes Verhalten zu verursachen und andererseits von Bauherrschaften und Planern deren Teil der Verantwortung einzufordern.

 

 

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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