Sicher in die Tiefe: So schützen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden in Gräben, Schächten und Baugruben Dienstag, 29.10.2024 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit BfA-Info Sicher in die Tiefe: So schützen Arbeitgeber ihre Mitarbeitenden in Gräben, Schächten und Baugruben Wie können Arbeitgeber die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden in Gräben, Schächten und Baugruben gewährleisten? Präzise Risikobeurteilungen, Schutzmassnahmen und kontinuierliche Instruktionen und Schulungen sind der Schlüssel. Es geht in die Tiefe – die Arbeitenden bereiten sich vor, um den engen Schacht hinabzusteigen. Jeder Handgriff sitzt, die Ausrüstung wird noch einmal überprüft. Mit klarem Kopf und festem Tritt beginnt der Abstieg in die Tiefe – Sicherheit steht dabei an erster Stelle.Arbeiten in Gräben, Schächten und Baugruben sind für das Bauwesen unerlässlich, jedoch auch mit Risiken verbunden. Die Gefahr von Verschüttungen, Abstürzen oder dem Einatmen von schädlichen Gasen ist allgegenwärtig. Um diese Risiken zu minimieren, müssen Arbeitgeber Massnahmen ergreifen, die die Sicherheit und Gesundheit der Mitarbeitenden gewährleisten.Gefahren und Risiken: Der unsichtbare FeindEine detaillierte Risikobeurteilung ist der erste Schritt bei jedem Bauprojekt. Diese Analyse muss alle potenziellen Gefahren berücksichtigen, besonders die Beschaffenheit des Bodens, Wetterbedingungen und Umwelteinflüsse. Auf dieser Grundlage wird ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept erstellt, das Schutzmassnahmen definiert, um die Sicherheit der Arbeitenden zu gewährleisten.Technische Schutzmassnahmen: Sicherer AbstiegLaut Artikel 68 der Bauarbeitenverordnung (BauAV) müssen Gräben, die tiefer als 1,5 Meter sind, ausreichend gesichert werden. Diese Sicherung kann durch Spriessungen, Böschungen oder andere geeignete Massnahmen erfolgen. Die Spriessung muss den zu erwartenden Belastungen standhalten und gemäss den Vorgaben des Herstellers ausgeführt werden. Die Neigung der Böschungen muss an den Baugrund angepasst werden, um Einstürze zu verhindern. In besonderen Fällen ist ein Sicherheitsnachweis durch Fachingenieure oder Geotechniker erforderlich.Ein weiteres wichtiges Element ist der Arbeitsraum in Gräben und Baugruben. Dieser muss ausreichend breit sein, um die Sicherheit zu gewährleisten. Bei begehbaren Gräben, die tiefer als 1 Meter sind, muss der Arbeitsraum mindestens 60 Zentimeter betragen. Diese Breite ermöglicht es den Arbeitenden, sich sicher zu bewegen und ihre Aufgaben effizient zu erledigen.Der Zugang zu Gräben, Schächten und Baugruben sollte möglichst über Treppen erfolgen, da diese einen sicheren Ein- und Ausstieg ermöglichen. Leitern sind nur unter bestimmten Bedingungen zulässig: In Gräben und Schächten dürfen sie bis zu einer Tiefe von 5 Metern verwendet werden. In Baugruben kommen Leitern nur dann zum Einsatz, wenn aus technischen Gründen keine Treppen installiert werden können.Zusätzlich besteht bei allen Arbeiten in Gräben, Schächten und Baugruben eine strikte Schutzhelmtragpflicht.Die Einhaltung dieser Sicherheitsvorkehrungen schützt nicht nur die Mitarbeitenden, sondern sorgt auch für einen reibungslosen und effizienten Bauablauf.Regelmässige Instruktionen und Schulungen sorgen für SicherheitAlle Mitarbeitenden müssen regelmässig instruiert, geschult und über die spezifischen Gefahren ihrer Arbeit informiert werden – theoretisch wie praktisch. Sicherheitsbriefings und Simulationen von Notfallsituationen helfen, die Reaktionsschnelligkeit der Mitarbeitenden zu schärfen. Motivieren Sie ihr Team, sich gegenseitig auf fehlende Ausrüstung oder auf mögliche Gefahren aufmerksam zu machen. Ein Team ist nur so stark wie das schwächste Glied in der Kette – und genau deshalb ist das Bewusstsein für Sicherheit entscheidend. Ein gesundes Bewusstsein für mögliche Gefahren kann helfen, Unfälle zu vermeiden.Funktionstüchtige PSA gibt SchutzDas Tragen von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist obligatorisch. Helme, Schutzkleidung, Schutzbrille, Gehörschutz, Sicherheitsschuhe, Handschuhe und, falls erforderlich, Atemschutz. Die Auswahl der PSA muss sorgfältig auf die spezifischen Arbeitsbedingungen abgestimmt werden – sei es in feuchten, staubigen oder gasbelasteten Umgebungen. Überprüfen Sie auch regelmässig die PSA auf ihre Funktionstüchtigkeit – damit sie im Ernstfall den notwendigen Schutz bietet.Für weitere Informationen steht Ihnen die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA sehr gerne unter [email protected] zur Verfügung. Autorin: Heidi Bacchilega Mehr Infos zum Thema BfA-Info «Schutz vor Verschüttungen bei Aushubarbeiten» Bauarbeitenverordnung (BauAV) Abteilung Gräben, Schächte und Baugruben auf der SUVA-Webseite Bundesamt für Gesundheit (BAG) SUVA Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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