Sicheres Anschlagen von Lasten

Tag ein, Tag aus wird auf Baustellen Material hin- und hergehoben. Wichtig ist, dass solche Lasten korrekt gesichert sind. Nur noch speziell ausgebildetes Personal darf dieses sogenannte „Anschlagen“ ausführen.

Tag ein, Tag aus wird auf Baustellen Material hin- und hergehoben. Wichtig ist, dass solche Lasten korrekt gesichert sind. Nur noch speziell ausgebildetes Personal darf dieses sogenannte „Anschlagen“ ausführen.

Die überarbeitete Bauarbeitenverordnung BauAV definiert das Bewegen von Lasten, beispielsweise mit einem Kran, einem Seil- und Kettenzug oder einer Winde, als Arbeit mit besonderen Gefahren. Denn ungenügend gesicherte oder falsch angeschlagene Lasten können gravierende Folgen haben.

Die hohe Gefährdung, die mit nicht fachgerechtem Anschlagen von Lasten einhergeht, führte dazu, dass die neue BauAV für solche Arbeiten explizit ausgebildetes Personal vorschreibt. Anschläger/innen müssen künftig über eine spezielle Ausbildung verfügen.

Das Unfallrisiko kann vor allem mit Ausbildung reduziert werden.

Philippe Carlen
Leiter Qualität, Sicherheit und Umwelt beim SBV

Schadenanalysen zeigen, dass sich Unfälle beim Anschlagen von Lasten sehr wohl verhindern lassen. „Neben technischen Massnahmen trägt vor allem die Ausbildung dazu bei, dass das Unfallrisiko reduziert wird“, ist Philippe Carlen, Leiter Qualität, Sicherheit und Umwelt beim SBV, überzeugt. Die Ausbildung vermittelt theoretische und praktische Kenntnisse. Wer die Lernerfolgskontrolle besteht, erhält ein Ausbildungszertifikat, ohne das künftig keine Lasten mehr angeschlagen werden darf.

Bis Ende März 2023 hatten die Betriebe Zeit, ihre Anschläger/innen auszubilden. Sie konnten dabei zwischen der Ausbildung an einer Ausbildungsstätte oder einer betriebsinternen Ausbildung durch fachkundige Personen etwa einen Kranführer wählen. Dazu bot die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA (siehe Kasten) mehrere Webinare an. „Die Vorteile der betriebsinternen Ausbildung liegen darin, dass Mitarbeitende den Praxisteil direkt auf einer eigenen Baustelle und mit den im Unternehmen verwendeten Anschlagmitteln erwerben konnten“, erklärt Carlen. Seit 1. April 2023 überprüft die Suva die Umsetzung auf den Baustellen.

Für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz

Seit Jahren engagiert sich der SBV im Verbund mit der Suva für sichere Arbeitsplätze. Im Auftrag der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit EKAS führt der SBV die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit BfA. Diese unterstützt die Suva beim Verhüten von Unfällen und beim Vermeiden von Berufskrankheiten und berät Baufirmen in der betrieblichen Umsetzung von Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz. Weitere Informationen zur BfA.

Über den Autor

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Thomas Staffelbach

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