So verhindern Bauunternehmen Regelverstösse im Kartellrecht Freitag, 6.1.2023 | 16:10 Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 So verhindern Bauunternehmen Regelverstösse im Kartellrecht Ein Verstoss gegen das Kartellgesetz kann für Bauunternehmen existenzgefährdend sein: Es drohen hohe Bussgelder und Vergabesperren. Aber es gibt Massnahmen, um Regelverstösse zu vermeiden. In den Medien liest man immer wieder, dass die Wettbewerbskommission (WEKO) wegen Verdachts auf ein Submissionskartell bei Projektbeteiligten Hausdurchsuchungen durchgeführt und in der Folge den Betroffenen millionenschwere Bussgelder auferlegt hat. Die Vergabestellen ihrerseits reagieren darauf, indem sie einerseits hohe Schadenersatzansprüche geltend machen und andererseits die involvierten Unternehmen mit Vergabesperren belegen. Bauunternehmen können also in einem bestimmten Zeitraum keine Offerten für öffentliche Aufträge einreichen. Das kann ihre Existenz gefährden. Die gute Nachricht: Die Verantwortlichen von Bauunternehmen können vorbeugende Massnahmen ergreifen ohne die internen Prozesse zu belasten. In der Praxis kommt es eher selten vor, dass ein Bauunternehmen ins Fadenkreuz der Weko gerät, wenn es intern präventive Massnahmen getroffen hat, also der sog. «Compliance» die notwendige Beachtung schenkt. Die Behörden «honorieren» wirksame Compliance-Massnahmen bei einem allfälligen Kartellrechtsverstoss, zu dem es in Ausnahmefällen trotz Prävention kommen kann. Die Behörden berücksichtigen die Massnamen sanktionsmildernd, teilweise sehen sie von Sanktionsverfahren sogar ganz ab. Auf KMU zugeschnitten «Compliance ist nur etwas für grosse Unternehmen», denken viele Entscheider von Bau-KMUs. Das ist falsch: Compliance ist weder kompliziert noch teuer. Was es braucht: Die Unternehmensführung muss sich zu einem fairen Wettbewerb bekennen, dazu genügen wenige Sätze. Die Mitarbeitenden müssen geschult werden, etwa alle 18 Monate. In Arbeitsverträgen sollte ein Absatz klare Verhaltensregeln zum fairen Wettbewerb gewidmet sein und was bei Nichtbeachtung droht. In einem betriebsinternen Verhaltenskodex sollen die Grundregeln zum Umgang mit Konkurrenten festgehalten werden. Weiter braucht es ein Monitoring. Patrick L. Krauskopf und Markus Wyssling von AGON Partners Legal AG, ausgewiesene Kartellrechtspezialisten und Compliance-Berater des SBV, haben zusammen mit dem SBV Compliance-Merkblätter erstellt. Darin werden verschiedene Themen wie etwa ARGE und Interessenskonflikte behandelt. Die Compliance-Merkblätter sind an den praktischen Bedürfnissen der Bauunternehmen ausgerichtet. Sie stehen Ihnen zum Download zur Verfügung und helfen Ihnen, Verstösse gegen das Kartellrecht zu vermeiden. Über den Autor Susanna Vanek Redaktorin / Spezialistin Kommunikation [email protected] Artikel teilen
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