Sozialpartner fordern wirksamen und praxistauglichen Gesundheitsschutz bei Hitze Mittwoch, 5.6.2024 | 09:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitgeberpolitik & Recht Arbeitgeberpolitik Sozialpartner fordern wirksamen und praxistauglichen Gesundheitsschutz bei Hitze Gemeinsame Medienmitteilung der Gewerkschaften Unia und Syna und des Schweizerischen Baumeisterverbandes SBV In den vergangenen Jahren haben extreme Hitzeperioden im Sommer zugenommen. Dies hat auf die Bauarbeiter, die an der prallen Sonne körperliche Arbeit leisten, gesundheitliche Auswirkungen. Ziel der Sozialpartner ist es, durch die konsequente Einhaltung der geltenden Sicherheitsmassnahmen die Fortführung der Arbeiten unter gesunden Bedingungen zu gewährleisten. Bei Temperaturen von 33 Grad und höher sind die Arbeiten allerdings einzustellen. Dazu müssen die Bauherren als Auftraggebende ihre Verantwortung wahrnehmen und die Baufristen ohne Konventionalstrafe erstrecken. Schwere körperliche Arbeiten bei grosser Hitze und an der prallen Sonne sind nicht nur anstrengend, sondern bringen gemäss Suva auch ein erhöhtes Risiko von Unfällen, Hitzeschlägen und weiteren gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit sich. Sozialpartneransatz für praxistauglichen Gesundheitsschutz bei Hitze Die Sozialpartner im Bauhauptgewerbe haben ein gemeinsames Interesse am Gesundheitsschutz der Bauarbeiter. Sie haben sich deshalb zum Ziel gesetzt, klare und handhabbare Rahmenbedingungen zu schaffen: Solange der Gesundheitsschutz sichergestellt werden kann, soll weitergearbeitet werden. Die Bauarbeiter nehmen dabei auch ihre individuelle Verantwortung wahr und nutzen die persönliche Schutzausrüstung konsequent. Schwere körperliche Arbeiten im Freien mit direkter Sonnenexposition sind ab einer gewissen Temperatur jedoch ohne Gefährdung der Arbeitnehmenden und ohne Qualitätseinbussen am Bauwerk nicht mehr möglich. Ab einer durch MeteoSchweiz objektiv und regional prognostizierten Temperatur von 33 Grad und höher, sollen schwere Arbeiten im Freien an nicht dauerhaft beschatteten Stellen eingestellt werden. Die Bauherren und Generalunternehmen müssen in solchen Fällen die Baufristen entsprechend erstrecken und auf die Geltendmachung von Konventionalstrafen verzichten, welche die Bauunternehmen vor die Wahl zwischen dem Gesundheitsschutz und der strikten Einhaltung des Termins stellen. Konsequentes Handeln aller Beteiligten gefordert Ziel der Sozialpartner ist es, diese Eckwerte perspektivisch in Form von allgemein geltenden Bestimmungen zu etablieren. Zu diesem Zweck haben sie Vertretungen von Bauherren, Generalunternehmen, Behörden und der Suva zu einem runden Tisch eingeladen. In einem ersten Schritt haben sich alle Beteiligten bereit erklärt, an einer Lösung mitzuarbeiten. Die Diskussionen mit den verschiedenen Stakeholdern werden in den kommenden Monaten fortgeführt. Die Sozialpartner sind zudem daran, sich parallel zu den obigen Bestrebungen auf politischer Ebene einzubringen. Ziel ist die Verbesserung der relevanten gesetzlichen Rahmenbedingungen, damit eine konsequente Einhaltung des Gesundheitsschutzes belohnt und nicht bestraft wird. Für weitere Informationen stehen Ihnen zur Verfügung: Marcel Sennhauser, Leiter Politik und Kommunikation SBV, 058 360 76 30 Matthias Engel, Mediensprecher SBV, 058 360 76 35 Nico Lutz, Leiter Sektor Bau, Mitglied der Geschäftsleitung, Unia, 076 330 82 07 Guido Schluep, Co-Branchenverantwortlicher Bau, Syna, 079 777 11 17 Chris Kelley, Co-Leiter Bau, Unia, 076 302 27 15 Carina Engelmann, Leiterin Kommunikation Syna, 044 279 71 03 Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband [email protected] Artikel teilen
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