SPK-S: AHV-Nummer soll Personenidentifikator bei GAV-Kontrollen werden Mittwoch, 27.5.2020 | 10:09 ... Schweizerischer Baumeisterverband Uncategorized SPK-S: AHV-Nummer soll Personenidentifikator bei GAV-Kontrollen werden Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer als Personenidentifikator nutzen können. Die SPK-S hat einer solchen Ergänzung im AHV-Gesetz zugestimmt. Profitieren würde auch ISAB. Im Vorfeld der Sommersession hat in der Kommissionssitzung der Staatspolitischen Kommission des Ständerats SPK-S ein wichtiges Anliegen der Baubranche eine Mehrheit gefunden: Auch Organe, welche das Einhalten von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen kontrollieren, sollen künftig die AHV-Nummer nutzen können. Ein entsprechender Antrag, das Bundesgesetz über die Alters- und Hinterlassenenversicherung bei der aktuellen Gesetzesrevision in diesem Sinne zu ergänzen, wurde gutgeheissen. Das Geschäft kommt in der Sommersession in den Ständerat. Im Mittelpunkt der laufenden AHV-Gesetzesrevision stehen neue Bestimmungen über die systematische Verwendung der AHV-Nummer als Personenidentifikator ausserhalb der AHV. Der SBV hat in seiner Vernehmlassungsantwort die Stossrichtung der angestrebten Gesetzesänderungen begrüsst, jedoch bemängelt, dass der Bundesrat den GAV-Kontrollorganen auf Baustellen und in anderen Wirtschaftszweigen dieses Recht nicht einräumen wollte. Ein zentrales Problem stellt bei den GAV-Kontrollen heute jeweils die eindeutige Identifizierung der Arbeitnehmenden dar, vor allem wenn diese komplexe und/oder mehrere Vor- und Nachnamen tragen. Die Verwendung der AHV-Nummer würde für den gesamten Kontrollprozess von allgemeinverbindlich erklärten Gesamtarbeitsverträgen einen entscheidenden Effizienz- und auch Effektivitätsgewinn bringen. Profitieren würde insbesondere das Baukontrollsystem ISAB der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen des Bauhauptgewerbes sowie des Ausbaugewerbes. Der SBV hofft deshalb darauf, dass der Ständerat in der Sommersession seiner Kommission folgt und die wichtige Ergänzung ebenfalls unterstützt. Über den Autor Schweizerischer Baumeisterverband kommunikation@baumeister.ch Artikel teilen
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