Starke Allianz für die Kreislaufwirtschaft

Kürzlich wurde im Nationalrat die Vernehmlassung für die Revision des Umweltgesetzes beendet. Der SBV begrüsst, dass mit dem Gesetz der Rahmen für eine moderne Kreislaufwirtschaft geschaffen wird. In einigen Punkten verlangt er Anpassungen.

Die Kreislaufwirtschaft ist eines der Hauptthemen der Bauwirtschaft. Bund und Kantone (darunter Zürich und Basel-Landschaft) beraten aktuell über Massnahmen, die zum Wechsel hin zur Kreislaufwirtschaft beitragen sowie deren Position stärken sollen. Das Ziel dabei ist es, den Ressourcenbedarf zu senken und sich den Klimazielen zu nähern. Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrats (UREK-N) hat im November 2021 einen Revision des Umweltschutzgesetzes (USG) in Vernehmlassung gegeben, die in diese Richtung geht. Die Revision betrifft verschiedene Wirtschaftsbereiche, darunter den Abfallbereich, den Detailhandel und die Baubranche.

Mit 84% produziert die Bauwirtschaft den Löwenanteil der Abfälle schweizweit, ist aber gleichzeitig auch ein wichtiger Player in der Kreislaufwirtschaft. Mit dem Gesetzesentwurf möchte die UREK-N neue Elemente ins USG einbringen, so etwa die Aufwertung von Bauabfällen, Anforderungen bezüglich Anwendung, Trennung und Wiederverwendung von Baumaterialien und -bestandteilen, die Vorbildrolle von Bauten des Bundes oder Plattformen des Bundes, die zur Schonung der Ressourcen und zur Stärkung der Kreislaufwirtschaft beitragen sollen.

Der SBV hat an dieser Vernehmlassung, die Ende Februar 2022 zu Ende ging, teilgenommen. Er begrüsst grundsätzlich das Ziel, mit dem Umweltschutzgesetz den nötigen Rahmen für eine moderne, umweltschonende Kreislaufwirtschaft zu schaffen. Die Teilrevision des Umweltschutzgesetzes ist insgesamt ein Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft. Der SBV hat jedoch in einigen Punkten Anpassungen verlangt.

Ein erster Punkt betrifft private Initiativen. Diese sollten durch den Bund nicht behindert werden, denn es ist keine Aufgabe des Staats, Baumaterialbörsen ins Leben zu rufen oder zu führen. Das kann die Branche übernehmen. Ein weiterer Punkt betrifft die Vorschriften. Anstatt die Methode vorzugeben, wie beispielsweise die Wiederverwendung von Bauteilen, wäre es wünschenswert, Ziele zu definieren, zum Beispiel im Bereich des nachhaltigen Bauens.

Ein dritter Punkt betrifft die unnötige Überregulierung. Technologieverbote oder gesetzliche Einschränkungen von Materialien oder Produkten hemmen die Innovation und die Entwicklung des Markts. Ein vierter Punkt betrifft die Vorbildrolle der öffentlichen Hand. Ausschreibungen spielen hier eine zentrale Rolle. Die öffentlichen Bauherren müssen eine Vorbildrolle einnehmen, um in den ausgeschriebenen Bauten für mehr Qualität und Nachhaltigkeit zu sorgen.

Es ist nicht die Aufgabe des Staats, Baumaterialbörsen ins Leben zu rufen oder zu führen.

Ein fünfter Punkt schliesslich betrifft die Deponien. Die UREK-N hat ein Postulat eingereicht, das den Bundesrat beauftragt, eine Lenkungsabgabe für die Deponierung von Bauabfällen zu prüfen. Die Abgabe soll das Schliessen von Materialkreisläufen begünstigen, insbesondere im Baubereich. Für den SBV ist eine solche Lenkungsabgabe kontraproduktiv. Mit den passenden Rahmenbedingungen und der Förderung von Produkten der Kreislaufwirtschaft können die Deponien besser entlastet und solche Abgaben verhindert werden.

Für diese Vernehmlassung hat der SBV eng mit dem Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie (FSKB) und dem Verband arv Baustoffrecycling Schweiz zusammengearbeitet (siehe Kästen). Der SBV teilt mit diesen beiden Verbänden ein gemeinsames Ziel für die gesicherte Versorgung mit Roh- und Baustoffen und für die Kreislaufwirtschaft. Martin Weder, Direktor von FSKB, sagt: «Die Zusammenarbeit mit dem SBV ist wichtig. Die Bauwirtschaft braucht mineralische Rohstoffe. Der FSKB engagiert sich für eine funktionierende und nachhaltige Versorgung. Diese umfasst die Materialien Sand, Kies sowie Beton, die zu etwa 80% in Abbaustellen und zu etwa 20% beim Rückbau des Bauwerks Schweiz gewonnen und aufbereitet werden.»

Kurt Morgan, Vorstandsmitglied beim arv, ergänzt: «Ressourcenschonendes Bauen, einschliesslich der Verwertung rückgewonnener Baustoffe, sind wichtige Elemente des nachhaltigen Bauens. arv Baustoffrecycling Schweiz stellt sein über 30-jähriges Know-how zur Verfügung und hilft den SBV-Mitgliedern die Umsetzung des Baustoffkreislaufdenkens voranzutreiben».

Die Vernehmlassung zum Gesetzesentwurf der UREK-N ist nun abgeschlossen, und der Gesetzgebungsprozess läuft weiter.

Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie

Der Fachverband der Schweizerischen Kies- und Betonindustrie vertritt die Interessen der schweizerischen Kies- und Betonindustrie. Er fördert das Ansehen dieser Branchen sowie ihre mehrfach recycelbaren Produkte. Er veröffentlicht Richtlinien, führt ein Inspektorat, betreibt eine aktive Öffentlichkeitsarbeit und stellt Mitgliedern und Institutionen seine Fachkompetenz zur Verfügung. Er engagiert sich für die werterhaltende Schliessung der Kreisläufe auf der stofflichen und biologischen Seite unter Wahrung der Ansprüche einer nachhaltigen und ausgewogenen Produktion. Online mehr zum FSKB erfahren.

arv Baustoffrecycling Schweiz

Der Verband arv Baustoffrecycling Schweiz vertritt, fördert und wahrt schweizweit die Interessen der Bauabfall-Recyclingbranche, der Altlastensanierer sowie der Altlastenfachbüros und deren BeraterInnen. Ver Verband hat zum Ziel die Akzeptanz des Baustoffrecyclings zu fördern und die Umsetzung des Baustoffkreislaufdenkens voranzutreiben. arv bietet seinen 175 Mitgliedern Plattform für Erfahrungsaustausch, Beratung bei technischen Entwicklungen und fachliche Unterstützung. Online mehr zum arv erfahren.

Über den Autor

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Laurent Widmer

Wissenschaftlicher Mitarbeiter Politik - Public Affairs

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