Stellenmeldepflicht für Baubranche nutzlos Stellenanzeigen mit einer Arbeitslosenquote von über 5% müssen den RAV gemeldet werden. Für die Baubranche ist die Meldepflicht jedoch hinderlich. Mittwoch, 14.9.2022 | 07:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Baumeister 5.0 Konjunktur und Statistiken Zahlen und Fakten Stellenmeldepflicht für Baubranche nutzlos Mithilfe der Grafik unten navigieren Sie durch die Geschichte. Klicken Sie auf die Ziffern. 1 1 2 2 3 3 4 4 1. Stellenmeldepflicht: Drei Mal so viele Erwerbstätige betroffen Zwischen 5.1 und 5.2 Millionen Erwerbstätige zählte die Schweiz in den letzten drei Jahren. 2020 galt noch, dass wenn eine Berufsgruppe eine Arbeitslosenquote von mehr als 8% hat, alle zugehörigen Stellenanzeigen dem RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum) gemeldet werden müssen. Erst fünf Tage später darf das Unternehmen selbst über andere Kanäle nach Personal suchen. Ab 2021 wurde die Schwelle jedoch von 8% auf 5% gesenkt, wodurch die Anzahl der meldepflichtigen Berufe deutlich gestiegen ist. Der Anteil der betroffenen Erwerbstätigen hat sich von 5.2% (270.000 Personen) im 2020 mehr als verdoppelt auf 12% im 2021. Ein Jahr später ist der Anteil sogar weiter gestiegen auf nun 15.8% (825.000 Personen) - und dies obwohl 2022 die Schweizer Konjunktur stark und die Arbeitslosigkeit tief sind. Wie erklärt sich der Widerspruch? Mit dem Konstruktionsweise der Meldepflicht: Die Schwelle von 5% orientiert sich nämlich nach der Arbeitslosenquote im Vorjahr. Sie war im 2021 erhöht in vielen Berufen, weshalb nun 2022 viele Berufe unter die Meldepflicht fallen, obwohl sehr viele Unternehmen händeringend nach Arbeitskräften suchen. × 2. Stellenmeldepflicht reduziert Transparenz Bei der Suche nach Personal können Unternehmen auf formelle Kanäle (Stellenanzeigen online oder in Zeitung, RAV, Personalverleiher, usw.) und informelle Kanäle setzen. Zu den informellen Kanälen zählen die Kontakte von Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kunden, gezielte Anfragen via Social Media (etwa LinkedIn) sowie unternehmensinterne Anfragen, Aushänge und Intranet. Die Stellenmeldepflicht sollte die Chancen für Arbeitssuchende auf einen Job erhöhen. Es herrschte also die Hoffnung, dass die Bedeutung der formellen Kanäle wachsen würde. Zumindest für Berufe in der Industrie und in der Baubranche ist aber genau das Gegenteil eingetroffen. Vor der Einführung der Stellenmeldepflicht haben 45% der Firmen aus Industrie und Bau ausschliesslich auf informelle Kanäle gesetzt, um Positionen für jene Berufe zu besetzen, die später der Meldepflicht unterliegen würden. 2021 – als die Meldepflicht also bereits etabliert war – ist der Anteil von 45% auf 60% gestiegen. Dies ist ein Hinweis darauf, dass Firmen aus Industrie und Bau flexibel, rasch und unkompliziert Personal finden können müssen, was auch an ihrer saisonalen, witterungsabhängigen Arbeit liegt. Der Umweg über die RAV ist jedoch zu umständlich und zu langsam. Deshalb weichen deutlich mehr Unternehmen auf informelle Kanäle aus, sie müssen dann die Stelle nicht mehr melden. Die Stellenmeldepflicht hat also das Gegenteil ihrer eigentlichen Absicht bewirkt, sie hat für Arbeitslose die Suche nach Jobs in der Baubranche erschwert. × 3. Wie ernst nehmen die RAV die Stellenmeldepflicht? Die Stellenmeldepflicht soll dafür sorgen, dass Unternehmen rasch einen Inländer für ihre ausgeschriebenen Stellen finden. Die Vorschlagsquote (Anteil Stellen, für die das RAV mindestens eine Bewerbung dem Unternehmen vorschlägt) sollte daher gegen 100% tendieren. In der Praxis rangiert die Vorschlagsquote jedoch von 3% bis 86% zwischen den Kantonen. In 15 der 26 der Kantone unterbreiten die RAV nicht einmal für 50% eine einzige Bewerbung. Eine Ursache könnte sein, dass es in bestimmten Berufen in dem betroffenen Kanton schlichtweg wenige Arbeitsplätze gibt. Indes bleibt zu vermuten, dass sich manche RAV stärker einsetzen als andere. Am Ende des Tages ist nicht die Vorschlagsquote entscheidend, sondern vor allem die Vermittlungsquote. Die Vermittlungsquote meint jenen Anteil an Stellen, für welche die RAV einen Kandidaten vermittelt haben, der letztlich angestellt wurde. Die Vermittlungsquote beträgt in den fünf erfolgreichsten Kantonen 8.3%, in den untersten fünf Kantonen bloss 1.2%. Mit anderen Worten: es ist 7 mal wahrscheinlicher, dass die RAV in den Top Kantonen eine Stelle erfolgreich besetzen als in den erfolglosesten Kantonen. Es ist daher eine berechtigte Frage, ob man auf die Stellenmeldepflicht setzen sollte, um Stellen zu besetzen. Je nach Kanton muss die Antwort negativ ausfallen. Stellensuchende und Unternehmen würden profitieren, wenn die Stellenmeldepflicht weniger Berufsgruppen betreffen würde. × 4. Mickrige Chance auf erfolgreiche Vermittlung in Bauberufen Die Quote für erfolgreiche Vermittlungen über alle Berufsgruppen hinweg, welche der Stellenmeldepflicht unterliegen, beträgt zwischen 1.2% und 8.3%, je nach Kanton. Wie stehen aber die Erfolgschancen für die einzelnen Berufsgruppen? Es sind keine genauen Daten hierfür verfügbar, weshalb das Institut für Wirtschaftsstudien Basel die Vermittlungsquote je nach Beruf schätzen musste. Für die Baubranche sind die Aussichten ernüchternd. Für Stellen als Betonbauer, Zementierer, Sonstige Berufe des Bauhauptgewerbes, Verputzer oder Isolierer beträgt die Wahrscheinlichkeit auf eine erfolgreiche Vermittlung bloss 1.5% bis 2%. Angesichts dieser verschwindend geringen Erfolgsaussichten beklagen die Baufirmen zu Recht den hohen Aufwand, den die Meldung einer Stelle an das RAV mit sich bringt. × Über den Autor Luiza Maria Maniera [email protected] Artikel teilen
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