Stimmfreigabe zum Eigenmietwert Ende September stimmt das Volk indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Die Stimmresultate dürften stark zwischen den Kantonen variieren. Das Parlament möchte einen Systemwechsel beim Eigenmietwert herbeiführen. Montag, 4.8.2025 | 06:00 ... Schweizerischer Baumeisterverband Der SBV Stimmfreigabe zum Eigenmietwert Ende September stimmt das Volk indirekt über die Abschaffung des Eigenmietwerts ab. Die Stimmresultate dürften stark zwischen den Kantonen variieren. Das Parlament möchte einen Systemwechsel beim Eigenmietwert herbeiführen. Das Volk stimmt am 28. September 2025 darüber ab, ob der Eigenmietwert abgeschafft werden soll.Beim Eigenmietwert handelt es sich um ein fiktives Einkommen, das Personen in der Steuererklärung angeben müssen, wenn sie ihre eigene Immobilie selbst bewohnen. Der Eigenmietwert entspricht rund 60 bis 70 Prozent des Betrages, den ein Mieter für das Wohnobjekt pro Jahr bezahlen müsste.Der Eigenmietwert auf selbstbewohnte Erst- und Zweitwohnungen soll abgeschafft werden. Gleichzeitig wird eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt, damit die Kantone etwaige Steuerausfälle kompensieren können. Die Objektsteuer untersteht dem obligatorischen Referendum. Der Eigenmietwert wird nur abgeschafft, wenn Volk und Stände die neue Objektsteuer annehmen.Unterschiedliche Befindlichkeiten zwischen den KantonenDer Zentralvorstand des SBV hat die Stimmfreigabe erteilt. Aus landesweiter Perspektive halten sich die pro- und contra-Argumente das Gleichgewicht. Jedoch sind die Auswirkungen je nach Kanton sehr unterschiedlich. Die kantonalen Sektionen des SBV hatten sich zu dem Thema ebenfalls eingebracht.Knapp 1.4 Millionen beziehungsweise grob ein Drittel der Haushalte in der Schweiz wären betroffen, 24% sind Hauseigentümer, 12% Wohnungseigentümer. Der Rückgang der Steuereinnahmen wird auf 1.7 Milliarden Franken pro Jahr geschätzt. Damit die Kantone etwaige Steuerausfälle kompensieren können, wird eine neue Objektsteuer auf Zweitliegenschaften eingeführt. Es bleibt jedem Kanton selbst überlassen, ob er sie tatsächlich einführt und in welcher Höhe.Der Eigenmietwert soll auf Wohneigentum inklusive Zweitliegenschaften abgeschafft werden. Als Verband mit einem liberalen Leitbild ist eine Reduktion der Steuerabgaben zu begrüssen, insbesondere wenn es sich um ein fiktives Einkommen wie den Eigenmietwert handelt.Weniger Sanierungen befürchtetIm Gegenzug entfallen jedoch der Abzug von Unterhaltskosten wie etwa für energetische Sanierungen bei selbstgenutztem Wohneigentum auf Stufe Bund, vermietete Liegenschaften sind nicht betroffen. Gerade bei KMU können die Sanierungen einen relevanten Teil des Umsatzes ausmachen. Auf Stufe Kanton wären die Abzugsmöglichkeiten für Rückbaukosten bei Ersatzneubauten, Ausgaben für Denkmalpflege und Energiesparmassnahmen aber weiterhin zulässig.Es bleibt offen, inwiefern die fehlende Abzugsfähigkeit tatsächlich zu einem Rückgang der Sanierungen führt, denn die Steuerlast wäre für die Liegenschaftsbesitzer dank dem Wegfall des Eigenmietwerts ebenfalls tiefer, sie hätten also mehr Geld im Portemonnaie für Sanierungsmassnahmen. Ein gewisser Rückgang oder eine zeitliche Aufschiebung der Bautätigkeit ist denkbar, aber davon wäre das Ausbaugewerbe eher betroffen als das Bauhauptgewerbe.Mehr Resilienz und mehr SchattenwirtschaftSchuldzinsen wären ebenfalls nicht mehr abzugsfähig. Eine Ausnahme besteht für Ersterwerber einer selbstbewohnten Liegenschaft. Ehegatten können im ersten Jahr 10’000 Franken an Zinsen abziehen, alle anderen Personen 5’000 Franken. Der Abzug sinkt linear über zehn Jahre.Der Zinsabzug ist ein Anreiz, weshalb die privaten Haushalte in der Schweiz im internationalen Vergleich sehr hohe Hypothekarschulden haben. Dies stellt ein Risiko bei einer allfälligen Immobilienpreiskrise dar. Mit tieferen Schulden würde die Resilienz der Volkswirtschaft und Baubranche zunehmen.Die Schattenwirtschaft könnte laut Friedrich Schneider, ehemaliger Wirtschaftsprofessor, um grob 500 Millionen Franken pro Jahr zunehmen. Aufgrund der Natur der Arbeiten ist dieses Risiko von Schwarzarbeit im Bauhauptgewerbe relativ gering. ISAB ist zudem ein Instrument, mit dem Schwarzarbeit eingedämmt wird. Über den Autor Martin Maniera martin.maniera@baumeister.ch Artikel teilen
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