Suva-Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief

Die gemeldeten Unfälle sind im zweiten Corona-Jahr 2021 wieder angestiegen – das Niveau vor der Pandemie (2019) wurde allerdings noch nicht erreicht. Aufgrund einer günstigen Risikoentwicklung und der Erstattung von überschüssigen Kapitalerträgen und Ausgleichsreserven sind die Prämien 2023 erneut ausserordentlich tief.  

 

Im zweiten Pandemie-Jahr waren die behördlichen Einschränkungen im Bereich Arbeit und Freizeit geringer als 2020. Deshalb kam es mit wenigen Ausnahmen in den meisten Branchen wieder zu mehr Unfällen und folglich zu mehr Kosten. Aus diesem Grund resultiert für das Jahr 2021 kein Covid-19-Sondereffekt mehr. Gleichwohl kommt es zu ausserordentlichen Erstattungen.

 

Prämienentwicklung: Mehrere vorteilhafte Effekte

 

Hohe Anlageerträge

Dank einem guten Börsenjahr 2021 hat die Suva Kapitalerträge erzielt, die zu Überschüssen geführt haben. Der Suva-Rat hat beschlossen, dass die Versicherten von einer Erstattung von CHF 824 Mio. profitieren sollen.

In der Berufs- und Nichtberufsunfallversicherung entspricht dies einer Erstattung in Höhe von 20 Prozent der Nettoprämie.

 

Rückgang der Anzahl neuer Invalidenrenten

Die Anzahl der neugesprochenen Invalidenrenten war 2021 rückläufig. Der Trend dieses erfreulichen Risikoverlaufs dauert bereits seit einigen Jahren an und hat verschiedene Ursachen. Die Suva kann deshalb nicht mehr benötigte versicherungstechnische Rückstellungen auflösen.

 

Die Prämien in der Klasse 41A Erweitertes Bauhauptgewerbe

 

Berufsunfallversicherung (BUV)

 

Aufgrund der positiven Risikoentwicklung und der guten finanziellen Lage sinkt 2023 der durchschnittliche Prämiensatz auf Ebene der gesamten Klasse 41A um netto 14,8 Prozent.

 

Im Unterklassenteil 41A A0 Bauhauptgewerbe kann der durchschnittliche Prämiensatz gegenüber dem Vorjahr um netto 16,4 Prozent gesenkt werden (Basissatz -4 Stufen).

 

In den übrigen Unterklassenteilen stellt sich die Situation uneinheitlich dar – siehe Tabelle:

 

Unterklassenteil Bezeichnung Basissatz  Stufe    Durchschnittliche Nettoprämiensatz in % Durchschnittliche Bruttoprämiensatz in %
A0 Bauhauptgewerbe 102

(- 4)

2.4395

(-16,4)

2.4151

(-13.8)

AG Gerüstbau 117

(±0)

4.8606

(-1.5)

4.8120

(1.6)

AK Allroundarbeiten  Bau 113

(±0)

4.1989

(0.0)

4.1569

(3.1)

AT Untertagbau 113

(- 2)

3.6167

(-10.5)

4.5805

(-7.7)

AW Strassenoberbau 90

(- 4)

1.6679

(-14.2)

1.6512

(-11.5)

B0 Holzbau, Zimmerei 98

(- 3)

2.0579

(-12.6)

2.0373

(-9.9)

CA Neubau, Pflanzung und Unterhalt von Gartenanlagen 95

(99)

(- 4)

1.8864

(-18.0)

1.8675

(-15.4)

In Klammern Veränderung zum Vorjahreswert

 

Nichtberufsunfallversicherung (NBUV)

 

In der NBUV ist die Risikosituation der Klasse stabil und die finanzielle Lage neutral. Deshalb bleibt der durchschnittliche Nettoprämiensatz gegenüber dem Vorjahr praktisch unverändert (-0.4 Prozent).

Wegen den gegenüber 2022 veränderten Zuschlägen steigt der Bruttoprämiensatz 2023 um durchschnittlich 2,9 Prozent.

 

Basissatz der Nichtberufsunfallversicherung ab 1. Januar 2023:

 

Klasse Bezeichnung Basissatz Stufe Durchschnittlicher Nettoprämiensatz in % Bruttoprämiensatz in %
41A Erweitertes Bauhauptgewerbe 95

(±0)

1.8368

(-0.4)

1.7358

(+2.9)

 

Die individuellen Prämiensätze der einzelnen Betriebe können von den angegebenen durchschnittlichen Prämiensätzen abweichen, weil diese von der Tätigkeit, dem Risikoverlauf und dem Prämienmodell abhängen. Bei Fragen steht Ihnen Ihre Suva-Agentur gerne zur Verfügung.

 

Neu: Änderung Zuschlag für ratenweise Prämienzahlung per 1. Januar 2023

 

  • Die Suva hat sich dafür eingesetzt, dass die gesetzliche Senkung der Zinssätze für ratenweise Prämienzahlung möglich wurde.
  • Die Prämien sind im Voraus fällig. Es gibt die Möglichkeit, die ratenweise Prämienzahlung gemäss UVV zu nutzen. Die Konditionen sind wie folgt:

 

Neu per 1. Januar 2023 Bisher
Zuschlag bei halbjährlicher Zahlung 0,25 % 1,25 %
Zugschlag bei vierteljährlicher Zahlung 0,375 % 1,875 %

 

 

Die Suva erstattet den Versicherten derzeit überschüssige Anlageerträge und Reserven. Deshalb fallen die Prämien ausserordentlich tief aus. Sind die Überschusserstattungen ausgeschöpft, werden die Prämien wieder das normale Niveau erreichen. Der Zeitpunkt hängt vom Schadenverlauf und Entwicklung der Finanzmärkte ab.

Über den Autor

pic

Schweizerischer Baumeisterverband

[email protected]

Artikel teilen