System- und Arbeitsplatzkontrollen durch die Suva Dienstag, 26.10.2021 | 17:01 ... Schweizerischer Baumeisterverband Arbeitssicherheit System- und Arbeitsplatzkontrollen durch die Suva Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. So lautet ein altbekanntes Sprichwort. Auch wenn die Aussage sicher nicht falsch ist, haftet ihr doch auch etwas Negatives an. Kontrollen sind nicht bloss dazu da, um einen Schuldner zu finden und diesen zur Rechenschaft zu ziehen. Kontrollen sollen helfen, sich kontinuierlich zu verbessern. Um die Sicherheit auf Baustellen in der Schweiz sicherzustellen und den Betrieb in der Umsetzung der erforderlichen Massnahmen kontinuierlich zu unterstützen, führt die Suva als offizielles Durchführungsorgan sogenannte ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen durch. Diese ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen haben ihren Fokus auf der Systemorientierung. Das bedeutet, sprich das Hauptziel ist, dass Unstimmigkeiten in der Umsetzung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle auch im Arbeitssicherheitsmanagementsystem, zum Beispiel sicuro, behoben werden. Fehler in der Sicherstellung der Arbeitssicherheit auf der Baustelle können viele Ursachen haben. Wurde die Gefahr als solches erkannt und ermittelt, wie es Punkt 5 «Gefährdungsermittlung und -beurteilung» der EKAS 10 Punkte ASA-Systematik verlangt? Wenn ja, wurden Massnahmen zur Kontrolle der Gefahr ergriffen, wie dies Punkt 6 derselben ASA-Systematik festlegt? Wurden die Mitarbeiter über die Gefahr informiert und instruiert wie sie sich und andere schützen können? So profitieren alle Um sicherzustellen, dass Gefährdungen, die auf Baustellen erkannt werden, nicht immer wieder vorkommen, ist es wichtig, diese zu erfassen und die Massnahmen zu koordinieren, damit zukünftig alle Baustellen des Betriebes von der Erkenntnis profitieren. So können nachhaltig Berufsunfälle und Berufskrankheiten verhindert werden. Das Vorgehen bei den ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen wurde durch die Eidgenössische Kommission für Arbeitssicherheit (EKAS) für alle Durchführungsorgane standardisiert. Mit wenigen aber einheitlichen Systemkontrollfragen, bestehend aus Major und Minor Fragen, überprüfen die zuständigen Durchführungsorgane die Betriebe in Ihrem Zuständigkeitsbereich und unterstützen so die Betriebe, in der systematischen Weiterentwicklung im Bereich der Umsetzung der Arbeitssicherheit. Major Fragen sind sogenannte Muss-Fragen, sprich diese müssen bei jeder ASA-System- und Arbeitsplatzkontrollen überprüft werden. Die Minor-Fragen hingegen sind optionale Fragen, hier steht es der prüfenden Person frei zu wählen, welche Fragen zu Anwendung kommen soll. Da die Betriebe auch die gesetzlichen Anforderungen des Gesundheitsschutzes beachten müssen, werden auch hier zu die wichtigsten Punkte durch die Durchführungsorgane geprüft. Die Beratungsstelle für Arbeitssicherheit (BfA) hat zum Thema System- und Arbeitsplatzkontrollen ein Merkblatt erstellt, dieses Merkblatt enthält auch die Kontrollfragen welche Durchführungsorgane, im Falle der Bauunternehmen ist das die Suva, verwenden. Über den Autor Susanna Vanek Redaktorin / Spezialistin Kommunikation [email protected] Artikel teilen
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