Systemumstellungen für Arbeitslosenentschädigung

Das Seco führt ein neues Auszahlungssystem für den Bereich der Arbeitslosenentschädigung ein.

Das Seco führt ein neues Auszahlungssystem für den Bereich der Arbeitslosenentschädigung ein. Aufgrund dieser Umstellung ist der sogenannte Job-Room inklusive der e-Services auf www.arbeit.swiss zwischen 19. Dezember 2025 und 6. Januar 2026 nicht verfügbar. 

Der Unterbruch ist notwendig, um alle Daten und Dokumente in ein neues Auszahlungssystem zu übertragen. Für einen reibungslosen Ablauf während der Umstellung empfiehlt der SBV seinen Mitgliedern, folgende To-dos zu beachten: 

  • Voranmeldung Kurzarbeit: Die Voranmeldung muss zehn Tage vor der Einführung der Kurzarbeit eingereicht werden. Idealerweise vor dem 19. Dezember 2025.
    Während des Unterbruchs das PDF per E-Mail oder Post an die zuständige Kantonale Amtsstelle für Arbeitslosenversicherung KAST schicken. 
  • Kurzarbeitsabrechnung September 2025: Ansprüche auf Kurzarbeitsentschädigung sind innert drei Monaten geltend zu machen. Wegen dem Systemunterbruch empfiehlt es sich, das Formular «Antrag und Abrechnung von Kurzarbeit» für den Monat September möglichst frühzeitig einzureichen. 
  • Meldepflichtige Stellenmeldungen: Offene Stellen nach Möglichkeit bis 18. Dezember 2025 melden, danach nur noch per Telefon oder E-Mail beim zuständigen Regionalen Arbeitsvermittlungszentrum RAV. Wichtig: Die Meldepflicht bleibt bestehen! 
  • Kandidatensuche: Während des Unterbruchs direkt beim RAV oder Arbeitgeberservice melden. 
  • Anmeldung gekündigter Mitarbeitender: Mitarbeitende nach der Kündigung darüber informieren, dass eine Anmeldung beim RAV während dem Systemwechsel nur vor Ort möglich. 

Das SECO ist sich bewusst, dass dies zu Unannehmlichkeiten führt und bittet entsprechend um Verständnis. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Stelle (RAV oder KAST). 

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pic

Schweizerischer Baumeisterverband

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