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Der SBV stellt seinen Mitglieder kostenlos diverse Merkblätter und Vorlagen im Bereich Technik und Betriebswirtschaft zur Verfügung.
Merkblätter
Vorlagen
Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den technischen Merklätter und laden Sie diese herunter
Fachgerechter Einbau von Deckenlagern
Deckenlager umfassen Deformations-, Gleit- und Trennlager. Mit dem Einbau von Deckenlagern entstehen in der Praxis häufig Fragen und leider auch Unstimmigkeiten zwischen den am Bau Beteiligten. Um dem vorzubeugen hat der SBV ein Merkblatt erstellt; es richtet sich an Baumeister, Gipser und Planer.
Oft geht es um die dem Baumeister nachgelagerten Arbeiten des Gipsers im Bereich zwischen der Mauerkrone und der Decke, wo Schäden durch Verformungen im Bereich der Deckenlager zu vermeiden sind.
Die Hotline von «Technik & Betriebswirtschaft» stellt dabei fest, dass Baumeister oft zu Unrecht mit Forderungen konfrontiert werden, weil Massnahmen wie Putzbrücken oder Putzbewehrungen weder ausgeschrieben noch geplant wurden.
Wichtig ist, dass Deckenlager in ein ausgehärtetes oder zumindest angehärtetes Mörtelbett verlegt werden. Die Stärke des Mörtelbettes soll zwischen 10-20mm betragen, womit die normgerechte Masstoleranz für die Höhe der Mauerwerkskrone berücksichtigt wird. Der Bereich zwischen Deckenlager und Schalhaut ist abzudichten, um eine Verschmutzung der Deckenlager und Wände durch auslaufende Bojake zu verhindern.
Zu diesen und weiteren Fragen hat der SBV ein Merkblatt erstellt; es richtet sich an Baumeister, Gipser und Planer. Das Merkblatt entstand in Zusammenarbeit mit Herstellern von Deckenlagern und dem Schweizerischen Maler- und Gipserunternehmer-Verband SMGV.
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Teuerungsabrechnung im schwierigen Umfeld
Die für Baumeisterarbeiten in Frage kommenden Verfahren (vgl. Art. 65, SIA 118) sind:
In diesem Merkblatt werden die Stärken und Schwächen der verschiedenen Teuerungsverfahren erläutert.
Verschaffen Sie sich einen Überblick zu den Vorlagen und laden Sie diese herunter
Ereignisliste
Wozu eine Ereignisliste ?
In der technischen Beratung des SBV stellen wir immer wieder fest, dass die Bauunternehmungen bei Nachtragsforderungen Ihren Anspruch auf die geforderte Leistung beweisen müssen. Oft handelt es sich um eine Bestellungsänderung des Bauherren oder um ein unvorhergesehenes Ereignis, welches einen Regieauftrag auslösen kann. In der Praxis ist es so, dass der Bauherrenvertreter, ein Ingenieur oder Architekt jeweils das Baustellenprotokoll schreibt. Nun hat der Unternehmer die mühsame Aufgabe, jeweils zu überprüfen, ob seine Einwände, Kostenmeldungen und Ereignisse im Protokoll aufgeführt wurden und wenn nicht, dann seine Einwände vor der Genehmigung bekannt zu geben. Mit dieser Vorgehensweise geht erfahrungsgemäss viel vergessen sowie verstreicht wertvolle Zeit.
regelmässige Anzeige von Ereignissen mit Kosten- oder Terminfolge
Eine bessere Vorgehensweise ist hier eine wöchentliche Kostenmeldung mit einem Ereignisprotokoll zu führen. Viele Mitgliederfirmen des SBV führen bereits solche Kostenmeldung und Ereignisprotokolle. Der SBV hat nun für alle Mitglieder eine einfache Vorlage einer solchen Liste erstellt, welche Sie hier, kostenlos herunterladen können.
Empfehlung
In Absprache mit dem Bauherrn und der Bauleitung kann die Liste wöchentlich der Bauherrschaft zu gestellt werden, damit der Unternehmer so seinen Pflichten gemäss SIA 118 Allg. Bedingungen für Bauarbeiten nachkommt. Alternativ kann diese Liste auch einfach der Bauleitung zugesendet werden, damit diese die Liste jeweils dem wöchentlichen Baustellenprotokoll anfügt. In der Liste aufzuführen sind u.a.: • Auftrag für Bestellungsänderungen • Aufträge für Regiearbeiten • Der jeweilige Zeitpunkt des Ereignisses • Auswirkungen von Verzug auf das Bauprogramm • Die Kostenfolgen • Verweise auf Regierapporte oder Nachtragsofferten • Beschreibung z.B. über besondere Verhältnisse Um die Liste abzugrenzen, sollten andere, ebenfalls wichtige Pflichten und Aufgaben wie z.B. Abmahnungen oder ein Mängelprotokoll separat angezeigt oder geführt werden.
Hinweis
Bestimmte Verhältnisse sind jedoch unverzüglich der Bauleitung zu melden (siehe SIA 118, Art. 25)
In unserem Shop sind alle Dokumente und Tools in der Rubrik Downloads verfügbar sowie finden Sie in den einzelnen Rubriken alle weiteren Produkte.
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