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Normen

Das schweizerische Normenwerk wird im Bauwesen durch den Schweizerischen Ingenieur- und Architektenverein (SIA) und im Strassenwesen durch den Schweizerischen Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute (VSS) betreut.

Diese Normen regeln Vertragsverhältnisse und besondere Verfahren im Bauwesen.

Vertragsnormen gelten wie «allgemeine Geschäftsbedingungen».

Die Norm SIA 118 «Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten»  und die ABB (Allgemeine Bedingungen Bau) mit den Bezeichnungen SIA 118/ xxx  sind Vertragsnormen.

Beispiel:  SIA 118/262 «Allgemeine Bedingungen für Betonbau»

Die ABB-Normen beziehen sich jeweils auf gewisse Baubereiche. Sie enthalten ergänzende Regeln für die Zuordnung von Aufgaben und die Abgrenzung von Leistungen.

 

Wesentliche Inhalte von ABB-Normen:

  • Ausschreibungsmodalitäten
  • Anmerkungen zum Angebot des Unternehmers
  • Pflichten der Vertragspartner im Bauablauf
  • Vergütungsregelungen
  • Ausmassbestimmungen

Die wichtigsten Vertragsnormen des SIA für Baumeister sind:

  • SIA 118:2013 Allgemeine Bedingungen für Bauarbeiten
  • SIA 118/262:2018 Allgemeine Bedingungen für Betonbau
  • SIA 118/266-1:2017 Allgemeine Bedingungen für Mauerwerk
  • SIA 118/190:2017 Allgemeine Bedingungen für Kanalisationen
  • SIA 123:2013 Preisänderungen infolge Teuerung (PKI mit NPK Kostenmodellen)

 

Der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) sowie der VSS (Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute) betreuen die Baunormen.

  • Technische Normen tragen dazu bei, dass mängelfreie Bauwerke erstellt werden können.
  • Technische Normen gelten als «anerkannte Regeln der Baukunde» und somit zur Sorgfaltspflicht von Baufachleuten. Der Besteller eines Bauwerks darf ihre Berücksichtigung voraussetzen.
  • Sie wurden von Experten erarbeitet und haben eine breit angelegte Vernehmlassung durchlaufen.
  • Sie sind deshalb im gewissem Mass rechtlich von Bedeutung.

Die wichtigsten technischen Normen des SIA für Baumeister sind:

  • SIA 190:2017 Kanalisationen
  • SIA 262:2013 Betonbau
  • SIA 266:2015 Mauerwerk
  • SIA 414/1:2016 Masstoleranzen im Bauwesen
  • SIA 414/2:2016 Masstoleranzen im Hochbau

Der SIA (Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein) sowie der VSS (Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute) betreuen die Baunormen.

  • Technische Normen tragen dazu bei, dass mängelfreie Bauwerke erstellt werden können.
  • Technische Normen gelten als «anerkannte Regeln der Baukunde» und somit zur Sorgfaltspflicht von Baufachleuten. Der Besteller eines Bauwerks darf ihre Berücksichtigung voraussetzen.
  • Sie wurden von Experten erarbeitet und haben eine breit angelegte Vernehmlassung durchlaufen.
  • Sie sind deshalb im gewissem Mass rechtlich von Bedeutung.

Die wichtigsten technischen Normen des VSS für Baumeister sind:

  • VSS 40 430:2019 Walzasphalt – Konzeption, Ausführung und Anforderungen
  • VSS 40 575:2019 Erdarbeiten – Abbauklassen und Empfehlungen
  • VSS 40 580:2019 Ungebundene Fundationsschichten – Ausführung und Anforderung
  • VSS 40 585b:2019 Verdichtung und Tragfähigkeit – Anforderungen

Die einschlägigen SIA-Normen für die Bauausführung werden nur an SBV-Mitglieder geliefert. Nichtmitglieder wenden sich direkt an den Normenverkauf Schweiz beim: SIA Generalsekretariat, Tel. ...

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Bauausführung: Allgemeine Bedingungen Bau ABB Die Allgemeinen Bedingungen Bau ABB enhtalten - in Ergänzung zur SIA-Norm 118 - detaillierte Regeln für den Abschluss, Inhalt und die Abwicklun...

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